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Naturschutz im NLWKN
Der NLWKN übernimmt Naturschutzaufgaben mit teilweise landesweitem, teilweise regionalem Bezug. Die Koordination der Arbeit erfolgt in der Direktion durch die Geschäftsbereichsleitung "Naturschutz" mit Sitz in Hannover.
Der NLWKN ist Fachbehörde für Naturschutz. Im Rahmen des "Landesweiten Naturschutzes", der in der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim angesiedelt ist, werden Untersuchungen wie z. B. die Biotopkartierung und die Arten-Erfassungsprogramme durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden die Grundlage für Aussagen zur Entwicklung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume, für Schutz- und Hilfsprogramme, für die Landschaftsplanung, die naturschutzfachliche Beratung und die Erstellung von Arbeitshilfen und Fachbeiträgen. Die Naturschutzinformation informiert die Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege. In der landesweiten Schutzgebietsdokumentation werden Schutzgebietsinformationen gesammelt und ausgewertet.
Informationen zu den einzelnen Naturschutzgebieten finden Sie unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de, zu den Natura 2000-Gebieten unter www.nlwkn.niedersachsen.de/ffh-gebiete bzw. www.nlwkn.niedersachsen.de/eu-vogelschutzgebiete.
Weitere landesweite Aufgaben sind der Internationale Artenschutz (Kontrolle des Handels gefährdeter und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten) sowie der Vogelschutz, für den die Staatliche Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen zuständig ist.
Eine Schwerpunktaufgabe des "Regionalen Naturschutzes" in den vier Betriebsstellen Süd (Braunschweig-Göttingen), Hannover-Hildesheim, Lüneburg und Brake-Oldenburg ist das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Zur Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete werden u. a. Bestandserfassungen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen koordiniert und abgewickelt.
In ihrer jeweiligen Region führen die Betriebsstellen Naturschutzprogramme durch, wickeln Maßnahmen im Vertragsnaturschutz ab, setzen regionale Artenschutzkonzepte um und beraten mit naturschutzfachlichen Beiträgen u. a. bei Großprojekten.
Die Kontaktpersonen im NLWKN - Naturschutz - finden Sie hier.
Wichtige gesetzliche Grundlagen:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
- Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) vom 19. Februar 2010
Neben dem NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz gibt es in Niedersachsen noch weitere Naturschutzbehörden:
Übersicht der wichtigsten Kontaktpersonen im NLWKN - Naturschutz -
Geschäftsbereichs- und Aufgabenbereichsleitungen Naturschutz (Faltblatt nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 1,32 MB)
Landesweite Datenbestände zu verschiedenen Themenbereichen
... stellen wir auf Anfrage zur Verfügung:
Neue Veröffentlichungen, neu im Internet: Wir informieren Sie automatisch (nicht vollständig barrierefrei)
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