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Zur Verbreitung und Situation der Fließgewässerlibellen in Niedersachsen
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
Heft 8/89, 40 S., vergriffen
von Reinhard Altmüller, Michael Breuer & Manfred Rasper
Inhalt
1 Einleitung
2 Bemerkungen zum Vorkommen von Libellen an niedersächsischen Fließgewässern
3 Die Erfassung der Fließgewässerlibellen in Niedersachsen
4 Beschreibung der behandelten Libellenarten
5 Zusammenfassende Betrachtung der landesweiten Verbreitung
6 Gefährdungsursachen und Maßnahmen zum Schutz
7 Literatur
Anlage: Karte 1 - Nachweise ausgewählter Fließgewässerlibellen (1981-1988)
5 Zusammenfassende Betrachtung der landesweiten Verbreitung
In Niedersachsen gibt es heute durch den Einfluss des Menschen nur noch sehr wenige relativ intakte Fließgewässerabschnitte, die durch ihren Strukturreichtum mehreren Fließgewässerlibellenarten Lebensraum bieten. Karte 1 zeigt, dass solche ungestörten und sauberen Bach- und Flussbereiche schwerpunktmäßig in der Lüneburger Heide, der Aller- und der Wümmeniederung liegen. Weite Teile Niedersachsens sind dagegen von Fließgewässerlibellen fast völlig verwaist. Der Rückgang muss insbesondere in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg katastrophale Ausmaße angenommen haben. Leider liegen aber aus früheren Jahren nur wenige Vergleichsdaten vor, so dass dieser Rückgang nur schwer an Beispielen aufzuzeigen ist.
Die am weitesten verbreitete Fließgewässerlibellenart ist die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens): Sie wird anscheinend durch das Entfernen der Ufergehölze und die darauf folgende starke Vegetationsentwicklung im Wasser und am Ufer sowie die Erhöhung der durchschnittlichen Wassertemperatur begünstigt. So kommt Calopteryx splendens - durch den Einfluss des Menschen - heute an einem Teil der Bäche bis in den Oberlauf vor, wo sie natürlicherweise keinen Lebensraum finden würde. Arten, wie die Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo), die natürlicherweise diesen Abschnitt besiedeln, fehlen dementsprechend häufig oder sind nur noch auf einen kleinen Abschnitt beschränkt. Die Gebänderte Prachtlibelle musste aber dennoch in die Rote Liste aufgenommen werden, da ihre Lebensräume in weiten Landesteilen stark beeinträchtigt sind, so dass sie trotz ihrer, im Vergleich zu den anderen Fließgewässerlibellenarten, geringen Ansprüche in manchen Gebieten inzwischen sogar fast völlig fehlt (z. B. in Südniedersachsen).
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305