Kleingewässer für bedrohte Pflanzen
Programm zur Förderung von Arten der Zwergbinsen- und Strandlings-Gesellschaften
Über Fadenenzian, Zwerg-Lein und Co.
Sie sind winzig und sehr unscheinbar. Aus der Nähe betrachtet sind es aber hübsch blühende "Miniaturpflänzchen", die im Sommer abtrocknende Gewässerufer mit einem grünen Teppich überziehen können: Die Rede ist von den Arten der Zwergbinsen-Gesellschaften, die so schöne Namen wie Fadenenzian, Acker-Kleinling oder Zwerg-Lein tragen.
Diese einjährigen zwergwüchsigen Pionierarten benötigen offene, wechselnasse Böden und kommen deshalb im Binnenland vor allem an Gewässerufern vor. Wenn hier der Wasserstand im Sommer allmählich absinkt und der Boden freigelegt wird, können die Samen keimen.Die Keimlinge müssen zügig Blüten und Samen ausbilden, bevor die Pflanzen im Herbst wieder im steigenden Wasser versinken und absterben. Die ausgestreuten Samen können nun jahrzehntelang im Boden überdauern.
Mit den Arten der Strandlings-Gesellschaften können nährstoffarme Gewässer weitere Kostbarkeiten beherbergen. Dazu gehören zum Beispiel Pillenfarn, Froschkraut und der Namen gebende Strandling. Diese ebenfalls recht kleinwüchsigen, aber ausdauernden Arten bilden in Ufernähe Unterwasserrasen aus. Blühen und fruchten können sie oft nur, wenn das Wasser im Sommer seichter wird oder ihre Rasen vorübergehend vollständig aus dem Wasser auftauchen.
Obwohl diese Lebenszyklen unproblematisch zu sein scheinen, sind die meisten der Arten in Niedersachsen sehr selten und werden auf der Roten Liste geführt. Dies liegt unter anderem daran, dass diese winzigen Gewächse schnell von höherwüchsigen Konkurrenten verdrängt werden. So entwickeln sich an Gewässern oft Röhrichte oder Gehölze, welche die Arten überwachsen und das Keimen der Samen ebenso verhindern wie ein dauerhaft hoher Wasserstand. Aufgrund der Langlebigkeit ihrer Samen kann Fadenenzian und Co. jedoch geholfen werden.
Ziel des Programms
Mit dem Programm zur nachhaltigen Förderung von seltenen Arten der Zwergbinsen- und Strandlings-Gesellschaften sollen durch Neuanlage von Kleingewässern sowie durch gezielte Pflege bestehender Gewässer gute Wuchsbedingungen für die Arten geschaffen werden. Erfolg versprechend ist dies vor allem in den Geestgebieten, in der Lüneburger Heide und im Wendland, weil hier die größte Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein entsprechender Samenvorräte besteht.
Für die Umsetzung des Programms werden unterschiedliche Institutionen angesprochen: Behörden können die Anlage von Kleingewässern etwa im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fördern, während Bildungseinrichtungen oder Naturschutzverbände durch praktische Aktionen selbst tätig werden können. Auch interessierte Privatpersonen sind gefragt, die sich mit "ihrem" Kleingewässer auseinandersetzen und durch eine zielorientierte Nutzung oder Pflege zum Erhalt seltener Arten beitragen möchten.
Was ist zu tun?
Neuanlage von Kleingewässern
Auf standörtlich geeigneten Flächen sollen Kleingewässer neu angelegt werden, die folgende Eigenschaften besitzen:
- maximale Größe ca. 1.000 m², maximale Tiefe 80 bis 150 cm
- geschwungene Uferlinie, ausgedehnte Flachufer und reliefierter Gewässergrund
- schwankender Wasserstand mit periodisch vollständigem oder teilweisem Trockenfallen
- hoher Anteil offener Uferbereiche (vollständiger Verzicht auf Bepflanzungen).
Pflege vorhandener Kleingewässe
Ehemals von Arten der Zwergbinsen- und Strandlings-Gesellschaften besiedelte Kleingewässer sollen durch gezielte Pflege und Nutzung so weit verändert werden, dass die Arten wieder geeignete Wuchsbedingungen vorfinden. Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Entfernen von Gehölzen
- Abtragen (Abplaggen) des Oberbodens
- extensive Beweidung
- Zulassen von gelegentlichem Betreten, Befahren, Reiten oder von sonstigen, nicht im Widerspruch zu den Naturschutzzielen stehenden Nutzungen.
Arten der Zwergbinsen-Gesellschaften |
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Fadenenzian (Cicendia filiformis) | Der Fadenenzian hat gelbe vierzählige Blüten und stellt eine Miniaturausgabe seiner größeren, vor allem aus den Gebirgen bekannten Verwandten dar. Er misst gelegentlich inklusive Blüten weniger als 1 cm! |
Zwerg-Lein (Radiola linoides) | Der Zwerg-Lein ist meist gabelig verzweigt und hat weiße vierzählige Blüten, die sich grundsätzlich selbst bestäuben. |
Acker-Kleinling (Anagallis minima) | Kaum gestielte Blätter und in ihren Achseln stehende weiße bis rötliche Blüten hat der meist nur 1 – 5 cm große Acker-Kleinling. |
Weitere Arten: | Sand-Binse, Kopf-Binse, Sumpfquendel, Braunes Zypergras, Quirlige Knorpelmiere, Gelbweißes Ruhrkraut, Borstige Schuppensimse, Zierliches Tausendgüldenkraut |
Arten der Strandlings-Gesellschaften |
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Pillenfarn (Pilularia globulifera) | Der Pillenfarn mit seinen schmalen, im jungen Zustand eingerollten Blättern wirkt auf den ersten Blick eher wie ein Binsengewächs. |
Froschkraut (Luronium natans) | Ovale Schwimmblätter, längliche Tauchblätter und dreizählige weiße Blüten kennzeichnen das recht auffällige Froschkraut. |
Weitere Arten: | Igelschlauch, Flutender Sellerie, Flutende Moorbinse, Strandling, Vielstängelige Sumpfsimse |
Auch die Kreuzkröte profitiert …
Von den genannten Maßnahmen profitieren nicht nur die Pflanzenarten der Zwergbinsen- und Strandlings-Gesellschaften, sondern auch seltene Tierarten. Zu nennen sind hier beispielsweise die Kreuzkröte und die Kleine Pechlibelle, die ebenfalls auf flache, nicht oder nur wenig bewachsene Gewässer angewiesen sind. Generell werden Tier- und Pflanzenarten gefördert, die ihre natürlichen Vorkommen im Auen- und Uferbereich der großen Flüsse hatten; hier schuf die natürliche Dynamik des Wassers immer wieder offene Uferbereiche, Weiher und Tümpel. Wegen des Ausbaus unserer großen Flüsse sind viele dieser Arten heute auf Ersatzbiotope angewiesen.
Wo gibt es nähere Informationen?
Zum Programm ist auch ein Faltblatt erschienen, dass den Inhalt dieser Seite wiedergibt
Wer sich für die Umsetzung des Programms interessiert, kann hier nähere Informationen erhalten:
Zum Thema "Kleingewässer für bedrohte Pflanzen" ist auch ein Faltblatt erschienen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Thomas Täuber
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Alva-Myrdal-Weg 2
D-37085 Göttingen
Tel: +49 (0)551 / 5070-491 (Mo-Mi)