NLWKN Niedersachsen klar Logo

Farn- und Blütenpflanzen (Gefäßpflanzen)

Vom Gänseblümchen bis zur Buche, vom Frauenschuh bis zum Adlerfarn - die Farn- und Blütenpflanzen sind eine Gruppe mit vielen bekannten Arten. Dabei sind sie sehr vielgestaltig. Die kleinste heimische Blütenpflanze ist die Zwerg-Wasserlinse, deren schwimmende Glieder nur eine maximale Länge von 1 mm erreichen, die größten sind Bäume mit bis zu 40 m Höhe (z. B. Eiche, Esche).

Die Farnpflanzen umfassen in Niedersachsen 60 Arten (Bärlappe, Schachtelhalme und Farne im engeren Sinne). Zu den Blütenpflanzen gehören insgesamt 1.790 Arten, u. a. die artenreichen Familien Korbblütler (312 Arten) und Rosengewächse (244 Arten), aber auch Süßgräser (154 Arten), Sauergräser (102 Arten) und Orchideen (43 Arten).

Allen Farn- und Blütenpflanzen gemeinsam ist der Aufbau aus Wurzel, Sprossachse (Stängel) und Blättern sowie spezielle Wasserleitungssysteme im Spross (die Gefäße - daher der Name "Gefäßpflanzen").

Grüne Pflanzen sind im Ökosystem wichtige Primärproduzenten: Durch Photosynthese bauen sie aus Wasser und Kohlendioxid mit Hilfe des Sonnenlichts organische Substanz auf - die Grundlage allen tierischen und auch des menschlichen Lebens. Zur Photosynthese befähigt sind auch Algen, Flechten und Moose. Die Haupt-Grünmasse in Land-Ökosystemen bilden jedoch die Farn- und Blütenpflanzen. Die Lebensräume, die von Farn- und Blütenpflanzen besiedelt werden, reichen von der Unterwasserwelt (z. B. der untergetaucht lebende Teichfaden) bis zu Trocken- (z. B. Mauerpfeffer) oder Salzstandorten (z. B. Queller).

Gefährdung
Die Hauptgefährdungsursachen für alle Farn- und Blütenpflanzenarten liegen derzeit in der Eutrophierung von Boden, Wasser und Luft, der Intensivierung der Landnutzung mit allen Folgewirkungen (z. B. Entwässerung), im Flächenverbrauch für die Bedürfnisse der Bevölkerung und in der Beseitigung von Sonderstandorten (besonders nass, besonders nährstoffarm, besondere Bewirtschaftung usw.). Die Erhaltung vielfältiger Standortbedingungen und Biotope ist deshalb Voraussetzung für den Schutz von Farn- und Blütenpflanzen. Für hochgradig gefährdeten Arten sind Artenhilfsmaßnahmen erforderlich und werden teilweise auch bereits durchgeführt (z. B. Ackerwildkrautschutz).

Erfassung
Im Jahr 1982/83 begann die Erfassung von Pflanzenarten. Zweigleisig wurde sowohl die Kartierung aller Farn- und Blütenpflanzen in Rasterfeldern vorangetrieben, als auch die halbquantitative Wuchsortkartierung von Rote-Liste-Arten.

Literatur

  • GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen, 5. Fassung vom 1.3.2004. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 24, Nr. 1: 1-76, Hildesheim (Heft 1/04).
  • NLWKN (Hrsg.) (NLWKN): 20 Jahre Ackerwildkrautschutz in Niedersachsen. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27, Nr. 2: 77-128, Hannover (Heft 2/07).
  • PEDERSEN, A. & H. E. WEBER (1993): Atlas der Brombeeren von Niedersachsen und Bremen. - Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. H. 28: 1-202, Hannover.
  • SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 21, Nr. 5 - Supplement Pflanzen: 1-20, Hildesheim (Heft 5/01, Supplement Pflanzen).
  • GARVE, E. (2007): Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen. - Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. H. 43: 1-507.
Torfmoos-Knabenkraut Bildrechte: Garve (NLWKN)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Leonard Schmalhaus

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: +49 (0)511/3034-3258

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln