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Fische

Unter dem Begriff "Fische" werden hier die eine eigene Ordnung im Tierreich bildenden Rundmäuler (Neunaugen) und eigentlichen Fische zusammengefasst. Ökologisch können die Fische in Meerwasser- und Süßwasserfische unterteilt werden, wobei zu den Süßwasserfischen auch solche Arten gerechnet werden, die zumindest einen Teil ihres Lebens im Süßwasser verbringen. Dazu gehören die sogenannten Wanderfischarten, die entweder aus dem marinen oder küstennahen Bereich zum Laichen in die Flüsse aufsteigen, wie z. B. Flussneunauge und Meerforelle, oder der Aal, der zum Laichen ins Meer zieht.

Aus der Nordsee sind inklusive der Wandergäste derzeit 187 Arten bekannt, die damit überwiegend auch in den niedersächsischen Küstengewässern heimisch sind. Diese sogenannten Meerwasserfischarten werden hier, mit Ausnahme der bereits oben unter den Süßwasserfischarten erwähnten Wanderfischarten, nicht weiter berücksichtigt. In den niedersächsischen Binnengewässern, also Bächen, Flüssen, Kanälen, Gräben, Weihern und Seen leben 50 heimische Arten von Süßwasserfischen, von denen allerdings der Nordseeschnäpel, der Schneider, der Stör und die Alse (Maifisch) derzeit als ausgestorben bzw. verschollen gelten. Überall sind die Fischbestände direkt und indirekt durch fischereiliche Maßnahmen beeinflusst.

Die Fischfauna eines Gewässers ist natürlicherweise abhängig von der Fließgeschwindigkeit, der Gewässerqualität und -temperatur, vom Sohlsubstrat, von der Wasserführung und vom Überschwemmungsbereich. Von der Quelle bis zur Mündung durchfließt ein Fließgewässer verschiedene Fischregionen, wobei die Bedingungen in jeder naturräumlichen Region unterschiedlich sind.

Gefährdung und Schutz
Die Fließgewässer sind schon seit dem 19. Jahrhundert durch Gewässerausbau (Schiffbarmachung, Wasserabführung) und zunehmende Abwasserbelastung erheblich beeinträchtigt worden. Wehre, Sohlabstürze und Staustufen bedeuten erhebliche Hindernisse für die natürlichen Wanderungen der Fische. Substratveränderungen in Folge eines veränderten Abflussverhaltens haben für viele Fischarten die Möglichkeiten zum Ablaichen eingeschränkt. Einengungen des Gewässerprofils und die Abtrennung von Überschwemmungsbereichen der Auen bedeuten einen Verlust von Teillebensräumen, die für die Fortpflanzung wichtig sind (z. B. für Hechte). Gewässerunterhaltung, schlechte Wasserqualität und nicht zuletzt auch die Befischung haben zum Niedergang etlicher Fischarten beigetragen.

In den 1980er und 1990er Jahren sind durch den Ausbau von Kläranlagen vielerorts Fortschritte in der Gewässergüte erreicht worden. Jetzt folgen Verbesserungen der Gewässerstruktur. Es werden seit einigen Jahren Anstrengungen unternommen, Wanderhindernisse rückzubauen und wichtige Fließgewässer wieder für die Fischfauna durchgängig zu machen. Ein Problem bleibt nach wie vor, dass nahezu überall die Sportfischerei ausgeübt wird und deshalb praktisch in ganz Niedersachsen kein einziges Gewässer mit einer vom Menschen unbeeinflussten Fischfauna existiert.

Erfassung
Aus der FFH-Richtlinie ergeben sich Verpflichtungen zum Schutz der Lebensräume und zum Monitoring der in den Anhängen aufgeführten Fischarten. Diese Arten werden, soweit möglich, neben einigen wenigen Indikatorarten auch im Rahmen des Tierarten-Erfassungsprogramms der Fachbehörde für Naturschutz erfasst.

Die landesweite Erfassung aller Süßwasserfischarten, also auch der aus Artenschutzgesichtspunkten weniger relevanten, erfolgt im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zentral durch das Dezernat Binnenfischerei, das ein Fischartenkataster führt und in engem Kontakt mit den Fischereivereinen und Berufsfischern steht. Beide Kataster stehen für die naturschutzfachliche Arbeit zur Verfügung.

Weitere Informationen des Dezernates Binnenfischerei finden Sie hier:
www.laves.niedersachsen.de > Binnenfischerei

Die Erfassung der Meeresfische fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Dezernates Binnenfischerei. Sie ist im Rahmen üblicher Kartierungen aufgrund besonderer Anforderungen an die Ausrüstung (Fangschiff, Netze) so gut wie unmöglich und daher nicht für das Tierarten-Erfassungsprogramm vorgesehen. Nur durch spezielle kosten- und zeitaufwendige Untersuchungen können Daten über Bestandssituation, Verbreitung und Laich- und Aufzuchtgebiete der Meeresfische ermittelt werden.

Literatur

  • FRICKE, R., R. BERGHAHN, O. RECHLIN, T. NEUDECKER, H. WINKLER, H.-D. BAST & E. HAHLBECK (Bearb.) (1998): Rote Liste der in Küstengewässern lebenden Rundmäuler und Fische (Cyclostomata & Pisces). - In. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 60-64, Bonn-Bad Godesberg.
  • GAUMERT, D. & M. KÄMMEREIT (1993): Süßwasserfische in Niedersachsen. - Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie: 1-162, Hildesheim.
  • LAVES – BINNENFISCHEREI (Hrsg.) (2023): Rote Liste der Süßwasserfische (Pisces), Rundmäuler (Cyclostomata) und Krebse (Decapoda) Niedersachsens. 3. Fassung 2023. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs 42 (2) (2/23): 81-132. – Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst (Heft 2/23).

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