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Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 4/98, 72 S., vergriffen, Download als PDF in der Infospalte
von Robert Brinkmann

Inhalt
1 Einleitung
2 Aufgaben, Praxis und Defizite faunistisch-tierökologischer Beiträge in der Landschaftsplanung in Niedersachsen

2.1 Gesetzliche und planungsmethodische Grundlagen
2.2 Aufgaben und Ziele tierökologischer Beiträge in den Planungsschritten der Landschaftsplanung
2.3 Aufgaben, Ziele und Defizite auf den einzelnen Planungsebenen
3 Grundlagen und Verfahrenshinweise zur Erfassung von Tierarten und zur Aufbereitung der Ergebnisse
3.1 Grundsätzliche Probleme und Möglichkeiten der Erfassung und Berücksichtigung von Tierarten
3.2 Verfahrenshinweise zur Bestandsaufnahme
3.3 Aufbereitung und Darstellung der Ergebnisse
4 Bewertung tierökologischer Daten in der Landschaftsplanung
4.1 Einführung
4.2 Zielvorstellungen und Wertmaßstäbe des Naturschutzes für den Teilbereich Arten und Lebensgemeinschaften
4.3 Ableitung von Kriterien zur Bewertung von Arten und Lebensgemeinschaften in der Landschaftsplanung
4.4 Bewertungsverfahren
4.5 Darstellung der Bewertungsergebnisse
5 Beitrag tierökologischer Daten zur Entwicklung eines Ziel- und Handlungskonzepts
5.1 Zielarten als Beitrag zur Formulierung flächenbezogener Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele
5.2 Umsetzung des Zielkonzepts
6 Hinweise zu Art und Umfang der Berücksichtigung verschiedener Tierartengruppen im Rahmen der Landschaftsplanung
6.1 Großsäuger
6.2 Kleinsäuger und Schlafmäuse
6.3 Fledermäuse
6.4 Vögel
6.5 Amphibien
6.6 Reptilien
6.7 Fische und Rundmäuler
6.8 Libellen
6.9 Heuschrecken
6.10 Großschmetterlinge
6.11 Laufkäfer
6.12 Holzkäfer (xylobionte Käfer)
6.13 Aculeate Hymenopteren, insbesondere Wildbienen, Falten-, Weg- und Grabwespen
6.14 Limnische Wirbellose
6.15 Weitere Tierartengruppen
7 Zusammenfassung
8 Quellen

Zusammenfassung
In der niedersächsischen Landschaftsplanung werden faunistisch-tierökologische Belange bislang unzureichend berücksichtigt. Die Defizite liegen zum einen in Art und Umfang der Erfassung, zum anderen in der mangelhaften Auswertung der Daten im Planungsprozess.

Dabei können viele planungsrelevante Aspekte für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften (z. B. räumlich-funktionale Zusammenhänge verschiedener Biotope) nur durch die Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Sachverhalte hinreichend eingeschätzt werden. Eine Biotoptypenkartierung ist von daher in der Regel durch die Erfassung ausgewählter Tierartengruppen zu ergänzen. Es sollten solche Tierartengruppen untersucht werden, die die relevanten Merkmale stellvertretend für die jeweilige Lebensgemeinschaft repräsentieren (Zeigerarten).

Im Rahmen der Landschaftsrahmen- und Landschaftsplanung sind vor allem solche Artengruppen zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer hohen bis mittleren Raumansprüche für die Ausscheidung großräumiger Vorranggebiete des Arten- und Biotopschutzes und die Darstellung wichtiger regionaler und lokaler Verbundstrukturen herangezogen werden können. Dies sind vor allem ausgewählte Wirbeltiere aus den Gruppen der Großsäuger, Vögel, Amphibien oder Fledermäuse. Die Ansprüche weiterer Artengruppen, die aufgrund des Planungsmaßstabs zumeist nur repräsentativ oder selektiv erfasst werden, müssen über die Berücksichtigung ihrer Lebensräume integriert werden.

Die konkrete Auswahl einzelner Arten oder Artengruppen ist immer im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Planungsebene und der damit korrelierten spezifischen Fragestellung vorzunehmen. Für insgesamt 14 Artengruppen werden Empfehlungen zu Art und Umfang der Berücksichtigung im Rahmen der Bestandsaufnahme auf den verschiedenen Ebenen der Landschaftsplanung gegeben.

Die Ergebnisse der einzelnen Tierartenuntersuchungen sollten zunächst separat ausgewertet und transparent dargestellt werden. Eine zusammenfassende Darstellung, vor allem mit den Ergebnissen der Biotoptypenkartierung, kann dann durch die Abgrenzung und Beschreibung von Biotopen und Biotopkomplexen/ Landschaftsteilräumen erfolgen. Letztere sind Flächeneinheiten, die aufgrund ihrer ähnlichen Standortbedingungen und Biotoptypenausstattung häufig auch einen abgrenzbaren Lebensraum für die Komplexbewohner und Teilsiedler unter den Tierarten darstellen. Sie eignen sich daher besonders zur Darstellung von Tierlebensräumen in der Planung.

Diese räumliche Darstellung der Tierartenvorkommen bietet auch die Möglichkeit der Bewertung der Raumausschnitte. Von hoher Bedeutung sind die Lebensräume gefährdeter und/oder besonders stenotoper Arten. An diesen Arten sollten sich Ziele und Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes orientieren (Zielarten).

Die dargestellten Anforderungen an Art und Umfang der Datenerhebung sowie an deren Aufbereitung und Bewertung stellen einen Beitrag zur Beschreibung von Mindestinhalten (Qualitätsstandards) faunistisch-tierökologischer Beiträge in der niedersächsischen Landschaftsplanung dar.

faunistisch-tierökologische Belange   Bildrechte: NLWKN
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