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Hinweise zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anh. I der FFH-Richtlinie in Niedersachsen

Die FFH-Lebensraumtypen (LRT) werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert (sogenannte „Basiserfassung“). Diese Erfassung dient u.a.

  • als Grundlage für die gebietsbezogene Präzisierung der Erhaltungsziele in den FFH-Gebieten,
  • als Grundlage für die Erstellung von Management- bzw. Erhaltungs- und Entwicklungsplänen, soweit diese erforderlich sind,
  • als Basis für Erfolgskontrolle und Monitoring,
  • landesweit als eine Grundlage für Auswertungen zum Bestand der FFH-LRT, die insbesondere für die Berichte gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie erforderlich sind. Für die Ermittlung der Gesamtverbreitung und der Flächengröße der FFH- LRT in Niedersachsen sind über die Basiserfassung hinaus landesweite Erfassungen auch außerhalb der FFH-Gebiete erforderlich.

Die Durchführung der Kartierungsarbeiten richtet sich nach dem „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ in Verbindung mit den unten zur Verfügung gestellten "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anh. I der FFH-Richtlinie in Niedersachsen", die – auf der Grundlage des „Interpretation Manual of European Habitats“ (EUROPEAN COM­MISSION 2007) – auf die niedersächsischen Ausprägungen der LRT genauer eingehen. Die Bewertung der Erhaltungszustände erfolgt in Niedersachsen aufgrund der als Anlage beigefügten Bewertungstabellen, die auf Vorlagen aufbauen, die das Bundesamt für Naturschutz nach Vorarbeiten von Bund-Länder-Arbeitsgruppen erstellt hat.

Hinweise und Anhang zum Download

(nicht vollständig barrierefrei)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Nicole Janinhoff-Verdaat

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3119

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