Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)
Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften finanziell gefördert.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA“) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 35 vom 16. September 2015.
Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.
Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit nicht möglich.
Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener auf dieser Seite bekannt gegeben.
Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKNzu richten.
Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.
Die einzureichenden Unterlagen sind der Ziffer III.2 sowie der Aufzählung Seite 4 oben des Zuwendungsantrages - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen.
Schwerpunkt der Förderung ist die Kulisse des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete.
Gegenstand der Förderung in der EELA - Untermaßnahme "Pläne für Lebensräume und Arten" kann sein:
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz
- Ausarbeitung und Aktualisierung von sonstigen, projektbezogenen Planungen und Konzepten
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Konzepten für Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen
Gegenstand der Förderung in der EELA - Untermaßnahme "Vorhaben für Lebensräume und Arten" kann sein:
- Durchführung von konkreten Projekten
- Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten sowie Effizienzkontrollen
- Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie das entsprechende Projektmanagement
- Projekt- und Schutzgebietsmanagement einschließlich Maßnahmenplanung
- Erwerb von geeigneten neuen Maschinen und Geräten zur Durchführung von Projekten
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen (auch Anbauten)
- Erstellung von Informationsmaterial sowie die öffentlichkeitswirksame Darstellung von konkreten Projekten
- Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung sowie die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Besucherlenkung
- Ablösung bestehender Nutzungsrechte und der Anschluss von Gestattungsverträgen, wenn nur damit die Zweckbestimmung sichergestellt werden kann
- Anpachtung von Flächen für einen Zeitraum zwecks Nutzungsaufgabe oder Weiterbewirtschaftung
- Erwerb von wertvollen und/oder entwicklungsfähigen Flächen für den Naturschutz i. S. der Zweckbestimmung
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.
Die Förderung von geeigneten Vorhaben des Erhalts und der Entwicklung von Lebensräumen und Arten an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften.
(Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften)Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter dem folgenden Link:
Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:
Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.
Ansprechpartner der Bewilligungsstelle(nicht vollständig barrierefrei)
Förderrichtlinie EELA
(PDF, 0,12 MB)
Förderrichtlinie (Änd. 1)
(PDF, 0,09 MB)
Antragsvordruck (10/2021)
(DOCX, 0,17 MB)
Allgemeine Erklärung [12-2021]
(DOCX, 0,05 MB)
Erklärung zur Förderung der Umsatzsteuer (national)
(PDF, 0,06 MB)
Merkblatt zum vorzeitigen Beginn (2019-04)
(PDF, 0,06 MB)
Merkblatt Interessenkonflikte (2019-04)
(PDF, 0,08 MB)
Informationsblatt zur DSGVO (Vers. 1.0)
(DOTX, 0,03 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124