NLWKN Niedersachsen klar Logo

Die Meldepflicht der Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Wirbeltiere

Wer in Deutschland besonders geschützte Wirbeltiere hält, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Hiervon ausgenommen sind die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten.

In Niedersachsen ist der NLWKN die zuständige Stelle für die Entgegennahme der Bestandsmeldungen. Nach der erstmaligen Mitteilung aller gehaltenen meldepflichtigen Wirbeltiere brauchen in der Folge nur noch die Veränderungen des Tierbestands (z.B. Nachzucht, Kauf, Abgabe, Tod etc.) gemeldet werden. Bitte benutzen Sie für Ihre Bestandsmeldung den Vordruck "Tierbestandsmeldung" des NLWKN, den Sie sich rechts in der Infospalte herunterladen können.

Soweit Ihre kennzeichnungspflichtigen Tiere mittels Dokumentation identifizierbar gemacht wurden, unterliegt die Erstausfertigung dieser Dokumentation ebenfalls der Meldepflicht. Verwenden Sie in diesem Fall bitte zusätzlich den Vordruck "Anhang zur Tierbestandsmeldung" (rechts in der Infospalte).

Erläuterungen und Ausfüllhinweise zur Tierbestandsmeldung entnehmen Sie bitte der Informationsschrift des NLWKN, die Sie über die Infospalte herunterladen können.

Bitte beachten Sie, dass aus technischen und organisatorischen Gründen der NLWKN zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen kann. Tierbestandsmeldungen können daher noch nicht in elektronischer Form übersandt werden, sondern müssen per Post oder Fax (0511/3034-3509) übermittelt werden.

Informationen zu ähnlichen Themen:

Meldung Bildrechte: NLWKN

Link zur Bundesartenschutzverordnung

Kontakt:

Linus Henkel

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln