Einzelschritte der Eingriffsregelung
Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt in einer Abfolge aufeinander aufbauender Arbeitsschritte. Dies sind in dieser Reihenfolge:
- Festlegung des vom Eingriff betroffenen Raumes (Untersuchungsraum),
- Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft des Untersuchungsraumes,
- Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie des Landschaftsbildes durch den geplanten Eingriff,
- Festlegung von Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen,
- Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- Festlegung einer Ersatzzahlung,
- Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzzahlung,
- Durchführung von Erfolgskontrollen.
An diese Einzelschritte stellen sich unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere folgende rechtliche, fachliche und methodische Anforderungen:
- Die Reihenfolge der Einzelschritte der Eingriffsregelung und ihrer Rechtsfolgen ist zwingend einzuhalten.
- Grundvoraussetzung ist neben einer qualifizierten Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft des vom Eingriff betroffenen Raumes die Aufgabenbearbeitung mit Fachpersonal des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Die Bewertungsmethoden und -maßstäbe müssen sich an der Aufgabenstellung und der Systematik der Eingriffsregelung orientieren und nachvollziehbar sein.
- Für die Anwendung der Eingriffsregelung müssen alle Schutzgüter (u. U. mit unterschiedlicher Untersuchungstiefe) einschließlich ihrer Wechselwirkungen und Langzeitfolgen betrachtet werden.
- Schutzgüter der Eingriffsregelung sind die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts umfasst die abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen- und Tierwelt und ihre Biotope und ihre Wechselwirkungen. Das Landschaftsbild umfasst die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und damit die sinnlich wahrnehmbare Expression von Natur und Landschaft.