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Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen in Niedersachsen - Hinweise für eine Vergabe nach EU-Vergaberecht

Die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Landschaftsrahmenplanes ist ein umfassendes Vorhaben, was bei der Vergabe als Auftrag wegen des zu erwartenden Gesamtvolumens in der Regel eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht. Um damit verbundenen Unsicherheiten zu begegnen, steht den unteren Naturschutzbehörden (UNB) jetzt eine fachbehördliche Arbeitshilfe zum Thema „Vergabe von Landschaftsrahmenplänen“ als Orientierung zur Verfügung. Die Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (Landesgruppe Niedersachsen und Bremen) erarbeitet und mit Blick auf die Praxistauglichkeit mit mehreren aktuell mit dieser Thematik befassten unteren Naturschutzbehörden rückgekoppelt.

Landschaftsrahmenpläne (LRP) sind als zentrales Instrument zur Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufzustellen (§ 10) und fortzuschreiben (§ 9 (4)). Die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele sind nicht nur der Handlungsrahmen für die Naturschutzverwaltung, sie dienen auch als Grundlage anderer Fachplanungen und in Verwaltungsverfahren.

Die Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung der LRP liegt in Niedersachsen bei der UNB in Landkreisen, Städten und der Region Hannover. Die Leistungen zur Neuaufstellung oder Fortschreibung von LRP werden vielfach an Planungsbüros vergeben, da die dazu erforderlichen personellen Kapazitäten in der UNB meist nicht verfügbar sind.

Liegt der vergaberechtliche Auftragswert für einen Landschaftsrahmenplan über dem europäischen Schwellenwert, ist eine europaweite Ausschreibung der geplanten Auftragsvergabe verpflichtend. Die Ermittlung des Honorars im entsprechenden Leistungsbild richtet sich nach der Flächengröße des Planungsgebiets, der Einordnung in eine entsprechende Honorarzone und den erforderlichen Leistungsphasen.

Alle niedersächsischen Landkreise sind größer als 400 km². Bei einer Einordnung in Honorarzone II übersteigt das (Netto‑)Honorar – unter den zugrunde liegenden Annahmen Mindestsatz, nur Grundleistungen, alle Leistungsphasen und Nebenkostensatz von 5 % – den EU-Schwellenwert von zurzeit 221.000 €. Damit sind besondere rechtliche und formale Rahmenbedingungen verbunden. Die Anforderungen einer EU-weiten Ausschreibung werden häufig als große Hürde wahrgenommen und deshalb mitunter als eigener Auftrag an externe Dienstleister vergeben. Hierfür ist ein nicht unerheblicher Teil des Gesamtbudgets der LRP-Fortschreibung allein für die Verfahrensbegleitung durch Anwaltskanzleien aufzuwenden.

Mit den nun vorliegenden Hinweisen steht öffentlichen Auftraggebern eine Hilfestellung zur selbständigen Durchführung einer rechtskonformen Vergabe zur Verfügung. Ein damit verbundenes Ziel ist, die verfügbaren Haushaltsmittel möglichst umfassend für die inhaltliche Bearbeitung des jeweiligen LRP zu verwenden und dort die Qualität der Planungsleistungen zu sichern oder zu verbessern, z. B. durch Beauftragung ergänzender Kartierleistungen oder vertiefender Untersuchungen. Die Hinweise beziehen sich auf den Regelfall eines Vergabeverfahrens zur Fortschreibung eines Landschaftsrahmenplans: ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem EU-weitem Teilnahmewettbewerb.

Der Ablauf und die Elemente des Vergabeverfahrens werden durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und besonders die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) geregelt und in der vorliegenden Hinweissammlung „fahrplanmäßig“ beschrieben, mit Bezug zu den Anforderungen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

Eine Abbildung zum Verfahren mit seinen wesentlichen Schritten und Inhalten sowie den rechtlich verbindlichen Fristen illustriert das Vorgehen in einer Gesamtübersicht. Ergänzt wird die Darstellung des Verfahrensablaufs durch einen geschätzten zeitlichen Mindestaufwand je Verfahrensschritt, der angepasst auf die individuellen Gegebenheiten, eine Abschätzung des zeitlichen Gesamtaufwands für ein solches Verfahren ermöglicht.

Die „Hinweise für eine Vergabe zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen nach EU-Vergaberecht“ stehen hier als PDF zum Download zur Verfügung:

NLWKN & bdla NB: Hinweise für eine Vergabe zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen nach EU-Vergaberecht (Stand Februar 2018)

Hinweise für eine Vergabe zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen nach EU-Vergaberecht  

(nicht vollständig barrierefrei)

  Ablauf/Fristen: Schema als PDF
(PDF, 1,24 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Britta Apelt

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3020
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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