- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Lohnder - Almhorster Wald"
Kennzeichen: LSG H 026
Das Landschaftsschutzgebiet „Lohnder - Almhorster Wald“ befindet sich größtenteils im Naturraum „Calenberger Lössbörde“. Im Zentrum des Schutzgebietes erstreckt sich von West nach Ost ein ausgedehnter zusammenhängender Waldbereich, das FFH-Gebiet "Laubwälder südlich Seelze". Strukturreiche Buchenwaldgesellschaften, insbesondere Waldmeister-Buchenwald sowie Eichen-Hainbuchenwaldgesellschaften, z.T. in enger Verzahnung mit Erlen-Eschen-Auwald sind hier ausgeprägt. Aufgrund der besonders guten Ausprägung stellen die Wälder einen hochgradig wertvollen Lebensraum dar und erfüllen damit eine wichtige Bedeutung im Naturhaushalt.
Gleiches gilt für die dort vorhandenen Kleingewässer und naturnahen Fließgewässerabschnitte. Der Lohnder Bach ist insbesondere im Bereich des Waldes streckenweise noch nicht ausgebaut. Sein weiterer Verlauf nach Norden erhält durch die gut ausgeprägte Gehölzbegleitung einen naturnahen Charakter. Das Landschaftsbild der angrenzenden Zonen ist vorwiegend durch ackerbauliche Nutzung geprägt, Gehölze und einige wenige Grünlandflächen sind eingestreut.
Im östlichen Randbereich des Schutzgebietes befinden sich Kernbereiche von Lebensräumen des nach der FFH-Richtlinie streng geschützten Feldhamsters.
Zuständig ist die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover