- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Harz (Landkreis Goslar)"
Kennzeichen: LSG GS 059
Das Landschaftsschutzgebiet „Harz“ mit einer Fläche von ca. 38.975 ha ist das größte LSG im Bereich des Landkreis Goslar und umfasst über ein Drittel der gesamten Landkreisfläche (96.500 ha). Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit vieler Bereiche sind zudem mehrere FFH-Gebiete ausgewiesen. Neben dem von Wald bestandenen Bergland prägen eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope, wie die artenreichen Harzer Bergwiesen, Bergbäche, Schlucht- und Bruchwälder, Moore, Schwermetallmagerrasen und naturnahe Fließgewässer mit dazugehörigen Talräumen und Quellbereichen das Schutzgebiet.
Eine Besonderheit sind die ehemals für den Bergbau angelegten Stauteiche, Gräben und Wasserläufe einschließlich der an sie gebundenen Vegetation und Tierwelt (Oberharzer Wasserregal – UNESCO-Weltkulturerbe). Das Harzvorland ist geprägt durch ein mit Feldgehölzen durchzogenes Mosaik aus kleinräumigen Acker- und Grünlandflächen. Artenreiche Wiesen, die von Wald und kleinen Ortschaften umgeben sind, bilden den typischen, so genannten „Harzer Dreiklang“. Gefährdete Tierarten wie z.B. Wanderfalke, Uhu, Schwarzstorch, Europäische Wildkatze und Luchs haben hier ihr Vorkommensgebiet und erschließen ausgehend vom Harz neue Lebensräume.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V70 "Klippen im Okertal" sowie der FFH-Gebiete 144 "Schwermetallrasen bei Lautenthal", 146 "Oberharzer Teichgebiet", 171 "Bergwiesen und Teiche bei Zellerfeld", 214 "Felsen im Okertal" sowie 260 "Bielstein bei Lautenthal".
Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
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- 1. Änderung der Verordnung vom 12.08.2011
- 2. Änderung der Verordnung vom 16.12.2011
- 3. Änderung der Verordnung vom 16.12.2011
- 4. Änderung der Verordnung vom 22.03.2012
- 5. Änderung der Verordnung vom 28.07.2015
- 6. Änderung der Verordnung vom 01.12.2016
- 7. Änderung der Verordnung vom 20.06.2017
- 8. Änderung der Verordnung vom 06.03.2018
- 9. Änderung der Verordnung vom 12.10.2018
- Teillöschung durch LSG GS 063 "Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß" vom 08.11.2018
- 10. Änderung der Verordnung vom 08.11.2018
- 11. + 12. Änderung der Verordnung vom 15.05.2023
- 13. Änderung der Verordnung vom 05.08.2024
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover