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Naturschutzfachliche Hinweise zu Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 1/94, 60 S., vergriffen, Download als PDF in der Infospalte

Inhalt
0 Kurzfassung (»50-Punkte-Katalog«)
1 Vorbemerkungen
1.1 Anlass, Absicht und Zielgruppen
1.2 Aufbau, Prinzip und Handhabung
1.3 Aufgabe der Bauleitplanung: Naturschutz über die Anwendung der Eingriffsregelung hinaus
2 Rechtliche und planerische Anforderungen der Eingriffsregelung an die Bauleitplanung
2.1 Geltungsbereich der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
2.2 Anforderungen der Eingriffsregelung an Bauleitpläne
2.2.1 Flächennutzungsplan
2.2.2 Bebauungsplan
2.2.3 Mindestinhalte von Bauleitplänen hinsichtlich der Eingriffsregelung
2.3 Flächenbereithaltung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmendurchführung
2.4 Landschafts- und Grünordnungspläne
2.5 Zusammenarbeit von Trägern der Bauleitplanung und Naturschutzbehörden
3 Einzelschritte der Eingriffsregelung
3.1 Schritt 1: Festlegung des vom geplanten Eingriff voraussichtlich betroffenen Raumes
3.2 Schritt 2: Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft im vom Eingriff betroffenen Raum
3.3 Schritt 3: Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes durch den geplanten Eingriff
3.4 Schritt 4: Vermeidung von Beeinträchtigungen
3.5 Schritt 5: Ermittlung der Ausgleichbarkeit erheblicher Beeinträchtigungen und Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen
3.6 Schritt 6: Festlegung von Ersatzmaßnahmen
3.7 Schritt 7: Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
4 Festlegung von Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Erläuterung zu den Schritten 5 und 6)
4.1 Differenzierung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
4.2 Kriterien für Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
4.3 Kompensationsgrundsätze
4.4 Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
5 Tabellenteil
6 Anwendungsbeispiele
7 Literatur und Quellen

Vorwort
Die Anwendung der Eingriffsregelung wirft erfahrungsgemäß in der Praxis Probleme auf – unter anderem, weil bei dieser Aufgabe eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe wie »Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts«, »Erheblichkeit«, »Ausgleich« und »Ersatz« zu handhaben sind, und weil die Eingriffswirkungen wie auch die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen im voraus bewertet werden müssen.

Die Fachbehörde für Naturschutz legt deshalb Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung vor, die landesweit zu einer einheitlicheren praxisorientierten Vorgehensweise beitragen sollen. Bearbeiter dieser Hinweise war Wilhelm Breuer.

In den vorliegenden Hinweisen werden Standardisierungen nur so weit vorgenommen, wie es rechtlich und fachlich vertretbar erschien. Die Anwendung der Eingriffsregelung bleibt eine einzelfallbezogene Prüfung, bei der die Einzelschritte der Eingriffsregelung eingehalten werden müssen und die Bearbeitung die Mitwirkung naturschutzfachlich ausgebildeten Personals voraussetzt. Die Hinweise sind deshalb auch nicht einfach ein neues im üblichen Sinne standardisiertes Bewertungsverfahren.

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Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305

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