NLWKN Niedersachsen klar Logo

Der NLWKN als untere Naturschutzbehörde im Küstenmeer

Im niedersächsischen Küstengewässer sind die unteren Naturschutzbehörden (UNB) - wie auch am Festland - Ansprechpartner in allen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In einem bestimmten Teil des Küstengewässers liegt die Zuständigkeit zur Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Angesiedelt innerhalb des NLWKN ist diese Aufgabe im Geschäftsbereich 4 (Regionaler Naturschutz) der Betriebsstelle Brake-Oldenburg.

Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich für diese Aufgabe wird näher bestimmt durch die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO-Naturschutz) (Nds. GVBl 2011, 269). In § 3 Abs. 2 ist geregelt, dass der NLWKN „außerhalb des Nationalparks 'Niedersächsisches Wattenmeer‘ die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde

1. im gemeinde- und kreisfreien Gebiet der Küstengewässer einschließlich des Dollarts, des Jadebusens und der Mündungstrichter der Bundeswasserstraßen Ems, Weser und Elbe und
2. in den von den Küstengewässern eingeschlossenen oder an diese angrenzenden gemeinde- und kreisfreien Gebieten“

wahrnimmt. Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 240.000 ha und erstreckt sich in nördlicher Richtung bis zur 12-Seemeilen-Grenze, an die sich die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) anschließt.

Aufgaben / Tätigkeiten

Basis für die Erfüllung der Aufgaben sind die naturschutzfachlichen Regelungen des EU-Rechts (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) und des Bundesrechts (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). Die Niedersächsischen Regelungen im NNatSchG gelten für das Küstenmeer nicht, da das Küstenmeer im § 1 des NNatSchG hinsichtlich der abweichenden Regelungen ausgeschlossen ist. Aus diesen gesetzlichen Regelungen lassen sich die klassischen Aufgaben einer unteren Naturschutzbehörde ableiten. Dazu gehören unter anderem die Bearbeitung von Umweltprüfungen bei Projekten (z.B. Eingriffsregelung), der Biotop- und Artenschutz sowie Aufgaben zum Schutzgebietssystem Natura 2000 inkl. der zugehörigen Gebietssicherung und -entwicklung.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind stark durch die Zunahme der wirtschaftlichen Aktivitäten in den letzten Jahren im Niedersächsischen Küstengewässer geprägt. Hierzu zählen die Offshore-Windparks im Niedersächsischen Küstenmeer inkl. der zugehörigen Stromanbindungen, die Kabelverlegungen zu den Windparks in der AWZ, die Flussvertiefungen an Elbe, Weser und Ems, der Neubau von Kohlekraftwerken, die Hafenneubauten an Jade, Weser und Elbe sowie die Gewinnung von Bodenschätzen. Bei diesen größeren, oftmals regional und landesweit bedeutsamen Projekten spielen Umwelt- und Naturschutzaspekte eine sehr große Rolle. Als UNB beschäftigt sich der NLWKN mit der Prüfung der Antragsunterlagen und den darin befindlichen naturschutzfachlichen und umweltrelevanten Fragestellungen (u.a. Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung). Bei der Bearbeitung der Eingriffsregelung lassen sich Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Küstengewässer oftmals nicht, wie am Festland üblich, mit realen Maßnahmen kompensieren. Daher werden Ersatzzahlungen vereinbart, mit denen in Abstimmung mit anderen Naturschutzverwaltungen konkrete Naturschutzmaßnahmen im Küstenraum realisiert werden.

Natura 2000-Gebiete im Zuständigkeitsbereich

Im Zuständigkeitsbereich befinden sich ganz oder teilweise vier FFH-Gebiete und fünf EU‑Vogelschutzgebiete, die Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sind:

Offene Nordsee vor Niedersachsen   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

Offene Nordsee vor Niedersachsen

Alle Naturschutzgebiete im Zuständigkeitsbereich des NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jens Marotz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Brake-Oldenburg
Im Dreieck 12
D-26127 Oldenburg
Tel: +49 (0)441/95069-146
Fax: +49 (0)441/95069-202

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln