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Naturschutzgebiet "Barnbruch Wald"

Kennzeichen: NSG BR 075


Das Gebiet ist ein naturnahes, vorherrschend feuchtes Waldgebiet mit großflächigen Waldbeständen, feuchten Lichtungen, Fließ- und Kleingewässern. Es liegt in einer überwiegend feuchten bis nassen Niederung. Eine besondere Bedeutung des Gebietes als zentraler Teil eines größeren Gebietskomplexes resultiert aus dessen Lage im räumlichen Zusammenhang zu den angrenzenden Naturschutzgebieten.

Schutzziel ist u. a. die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen unzerschnittenen Laubwälder mit ihrem strukturreichen, mehrschichtigen und kleinräumig differenzierten Waldaufbau sowie einer standorttypischen Kraut- und Strauchschicht und als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Wesentliche Waldtypen sind Eichen-Mischwälder feuchter bis nasser Standorte, Buchenwälder mittlerer bis trockener Standorte, Sumpf-, Bruch- und Auenwälder sowie -gebüsche und mit Waldkiefer als Nebenbaumart bewachsene Laubmischwaldbestände.

Höhlenbäume, Bäume mit Rissen und Spalten sowie Horstbäume sind wichtig als Lebensraum für Fledermäuse (insbesondere Kleiner und Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus), Vögel (insbesondere Schwarzspecht), Totholzkäfer und Pilze.

Offenlandbiotope wie Sümpfe, extensiv oder ungenutzte Nass- und Feuchtwiesen sowie vielfältige Ruderalfluren sollen als wertvolle Lebensräume z. B. für Kranich, Schwarzstorch, Borstgras und Wiesen-Segge erhalten und entwickelt werden, ebenso die naturnahen Fließgewässer als möglichst durchgängige Gewässersysteme und Lebensraum u. a. für Biber, Fischotter, Grüne Flussjungfer und Schlammpeitzger.

Naturnahe Stillgewässer sind Lebensraum insbesondere für Kammmolch, Laubfrosch und Moorfrosch, temporäre, fischfreie Stillgewässer sowie temporär wasserführende, fischfreie Gräben für den Frühjahrs-Kiemenfußkrebs Eubranchipus grubii.

Das NSG grenzt im Süden unmittelbar an die Naturschutzgebiete BR 089 „Barnbruchswiesen und Ilkerbruch“ und BR 174 „Düpenwiesen“ sowie im Norden an das NSG BR 146 "Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg".

Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebiet 090 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" sowie des EU-Vogelschutzgebiet V47 "Barnbruch".

Zuständig sind die Stadt Wolfsburg und der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörden.

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Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Barnbruch Wald"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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