Naturschutzgebiet "Wildes Moor bei Stinstedt"
Kennzeichen: NSG LÜ 101
Die unkultivierten Reste des Wilden Moores sind als NSG geschützt. Eingeschlossen sind einige Grünlandflächen. Der langgestreckte Moorkomplex wird im Westen und im Süden durch den Stinstedter Randkanal und im Osten durch den Heinrichsweg begrenzt. Der Wasserhaushalt des Wilden Moores wird vermutlich wesentlich durch das von Osten zufließende Hangdruckwasser bestimmt.
Zuständig ist der Landkreis Cuxhaven als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Wildes Moor bei Stinstedt"
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein NSG zu finden:
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover