Geschützte Landschaftsbestandteile, die zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen ausgewiesen wurden
Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind die Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie zu sichern, d. h. in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Dazu gehört im Einzelfall auch die Ausweisung dieser Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB).
Im Bereich der im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemachten Europäischen Vogelschutzgebiete sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten GLBs ausgewiesen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um GLBs, bei denen der in der Schutzgebietsverordnung formulierte Schutzzweck ausdrücklich auch die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie zum Ziel hat.
Die GLBs sind tw. nicht deckungsgleich mit den EU-Vogelschutzgebieten, da GLBs auch Bereiche außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete mit einschließen, die ebenfalls dem Schutzzweck dienen.
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Stand: 30.08.2019
GLB-Kennzeichen / Name |
GLB-Fläche |
EU-Vogelschutzgebiets-Nr. / Name | Untere Naturschutzbehörde | ||||||||||||||||||||
HM 005 |
Steinbruch Hamelspringe |
38 ha |
V69 | Uhu-Brutplätze im Weserbergland |
Hameln-Pyrmont |
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- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile