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70 Jahre Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen

Ein Rückblick auf das Jubiläum am 1. September 2017


Die Vogelschutzwarte – ein wichtiges Kompetenzzentrum

Mit einem Festakt und einer sich anschließenden Fachtagung beging der NLWKN am 1. September 2017 in Hannover das 70jährige Jubiläum der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen.

Anne Rickmeyer
Begrüßung durch die Direktorin des NLWKN Anne Rickmeyer
Im Beisein von Umweltminister Stefan Wenzel eröffnete Direktorin Anne Rickmeyer die Festveranstaltung vor 200 geladenen Gästen. Ornithologinnen und Ornithologen aus Niedersachsen und darüber hinaus, darunter viele Ehrenamtliche, machten ebenso wie Fachkollegen aus den Naturschutzbehörden und wissenschaftlichen Instituten deutlich, wie vielfältig und verflochten die Beziehungen der Vogelschutzwarte heute sind.

Am 1. September 1947 nahm die Einrichtung unter der Bezeichnung „Staatlich anerkannte Vogelschutzwarte Niedersachsen – Forschungsstelle für Natur- und Vogelschutz“ ihren Betrieb auf, unterstützt durch das Niedersächsische Kultusministerium, die Landwirtschaftskammer Hannover und die Waldgutstiftung Bredenbeck. Heute ist sie ein Teil des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Minister Wenzel
Ansprache von Umweltminister Stefan Wenzel

Umweltminister Stefan Wenzel würdigte in seiner Rede die Bedeutung der Vogelschutzwarte als ein unabhängiges Kompetenzzentrum und als unverzichtbaren Bestandteil der Fachbehörde für Naturschutz. In seinem geschichtlichen Rückblick führte Wenzel vor Augen, wie sich die Aufgaben des Vogelschutzes im Laufe von sieben Jahrzehnten gewandelt hätten: Während der Vogelschutz in den Anfangsjahren hauptsächlich auf wirtschaftlich interessante Arten ausgerichtet war und z. B. die Rolle von Singvögeln als natürliche Schädlingsbekämpfer in den Mittelpunkt rückte, seien heute landesweite Programm zu entwickeln, wie etwa zum Schutz von Wiesenvögeln, für die das Land Niedersachsen eine besondere Verantwortung trage. Die biologische Vielfalt zu erhalten, gehöre ohne Zweifel zu den zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft, hob Wenzel hervor. Die Staatliche Vogelschutzwarte sei daher auch in Zukunft als fachliche Instanz und Ratgeber unersetzlich.


Rückblick in festlichem Rahmen

Die Räumlichkeiten der im Süden Hannovers gelegenen Sportakademie boten der Festveranstaltung einen passenden Rahmen, den musikalisch ein Flötenquartett der Musikhochschule eröffnete. Eugène Bozzas zeitgenössisches Stück „Jour d‘ été à la montagne“ sparte nicht mit Gesangsmotiven aus der Vogelwelt, was den kundigen Zuhörern kaum verborgen blieb. Eine begleitende Posterausstellung im Foyer des Tagungsortes untermalte wiederum die spannende Entstehungsgeschichte der Vogelschutzwarte. Ihr Initiator und erster Leiter war Prof. Dr. Arnold Freiherr v. Vietinghoff-Riesch, zuvor Leiter der Vogelschutzwarte in Sachsen. Nach dem Krieg kam er nach Niedersachsen und plante sogleich den Aufbau einer solchen Einrichtung in seiner neuen Heimat – zu einer Zeit, als es buchstäblich noch an allem fehlte. Auch der Naturschutz erlebte in diesen Nachkriegstagen seine „Stunde Null“.

Flötenquartett und Publikum  
Musikalische Eröffnung durch das Flötenquartett der Musikhochschule

Die Geschäftsstelle der anfangs als Stiftung ins Leben gerufenen Vogelschutzwarte befand sich zunächst in Hannover. 1954 stellte die Knigge‘sche Waldgutstiftung der Vogelschutzwarte dann das ehemalige Direktorenhaus der Glashütte in Steinkrug am Deister zur Verfügung. Steinkrug war für die damaligen Verhältnisse und Zwecke ein geradezu idealer Ort, an dem in den Folgejahren u.a. zahlreiche Lehrerfortbildungslehrgänge stattfanden. Man brauchte nur vor die Türe zu treten und hatte ein Eldorado für Vögel vor sich, was noch mit unzähligen Nistkästen angereichert wurde – dem „Schlüsselinstrument“ des Vogelschutzes zur damaligen Zeit.

Seit Mitte der 1950er Jahre wurde über eine Eingliederung der Vogelschutzwarte in eine staatliche Stelle nachgedacht, was jedoch erst mit Wirkung vom 1. Juli 1970 erfolgte. Eine große Zäsur: Die Vogelschutzwarte wurde nun ein eigenes Sachgebiet im Dezernat „Naturschutz, Landschaftspflege, Vogelschutz“ des damaligen Landesverwaltungsamtes. Die Verankerung in der Fachbehörde für Naturschutz war vollzogen, festgehalten auch im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (§ 33). In einer kurzen Zeit der Umgliederung von 1972-73 war zunächst Dr. Klaus Winter ihr Leiter und schon 1974 übernahm Hartmut Heckenroth diese Funktion, die er bis 1997 inne behalten sollte.


Grußworte zeigen Verbundenheit

Kein Festakt ohne Grußworte – so kamen auch hier Weggefährten und Vertreter der Institutionen zu Wort, mit denen die Staatliche Vogelschutzwarte seit langem in enger Beziehung steht. Für die vielen ehrenamtlich engagierten Vogelkundler, die sich insbesondere am Niedersächsischen Vogelartenerfassungsprogramm beteiligen, sprach der amtierende Vorsitzende der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV), Frank-Ulrich Schmidt, seine Verbundenheit mit den „Hauptamtlichen“ in der Vogelschutzwarte aus. Von Beginn an arbeiteten beide „Hand in Hand“ und schafften damit die Grundlagen für ein solides Wissen über die landesweiten Vorkommen der Brut- und Gastvogelarten. Dieses wiederum sei Voraussetzung für zielgerichtete und erfolgreiche Schutzbemühungen auf Landesebene.

Auch Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU, lobte die Zusammenarbeit zwischen der Fachbehörde und dem niedersächsischen Landesverband. In ähnliche Ziele bringe jeder sein eigenes Knowhow ein und man erreiche gemeinsam mehr.

Dr. Jan Kieckbusch überbrachte als Vertreter der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) die Glückwünsche der Partner aus den Bundesländern. Bereits 1936 gründete sich die LAG VSW als Dachorganisation des staatlichen Vogelschutzes. In ihr findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt, hier entwickeln die Mitglieder gemeinsame Fachpositionen wie das vielbeachtete „Helgoländer Papier“, das Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen und Brutplätzen windkraftsensibler Vogelarten enthält.

Die facettenreiche Zusammenarbeit zwischen der Fachbehörde und den Unteren Naturschutzbehörden stand im Mittelpunkt der Worte, die Dr. Joachim Schwind vom Niedersächsischen Landkreistag an die versammelten Gäste richtete. Einen Schwerpunkt bilde zweifellos die Sicherung des Schutzgebietsnetzes Natura2000, die Niedersachsen in den letzten Jahren forciert habe. Hier seien die Kolleginnen und Kollegen der Staatlichen Vogelschutzwarte wichtige Ratgeber, ihr landesweiter Blickwinkel immer wieder von großer Hilfe.


Die Vogelschutzwarte im Wandel der Zeit

Mit Spannung erwartete das Publikum die sich anschließende Gesprächsrunde mit dem Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, Dr. Markus Nipkow, und seinen drei Amtsvorgängern Hartmut Heckenroth, Peter Südbeck und Bernd Oltmanns. An jeden hatte Anne Rickmeyer Fragen im Gepäck, die gemeinsam zurückblicken ließen, aber auch in die Gegenwart und Zukunft gerichtet waren. Der Chronologie folgend schilderten Hartmut Heckenroth und dessen Nachfolger wie es „damals“ gewesen sei, vor welchen Aufgaben sie standen und vor welchen Herausforderungen die Arbeit in der Vogelschutzwarte zu ihrer Zeit stand.

Talkrunde  
Gesprächsrunde von Anne Rickmeyer mit dem Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, Dr. Markus Nipkow (rechts), und seinen drei Amtsvorgängern (v. l.) Bernd Oltmanns, Hartmut Heckenroth und Peter Südbeck

Die Ereignisse noch lebhaft vor Augen, beschrieb Hartmut Heckenroth die Aufbaujahre der Vogelschutzwarte in Hannover, die in behördliche Strukturen hineinwuchs, nachdem der alte Standort in Steinkrug am Deister aufgegeben worden war. Er musste buchstäblich bei Null anfangen, was mit zeitraubenden Schwierigkeiten, aber zweifellos auch mit einer Reihe von Vorteilen verbunden war. Überhaupt habe man viel direkter das in die Tat umgesetzt, was notwendig erschien. Kurze Wege und weniger Bürokratie – das wurde deutlich – waren Merkmale, die zu seiner Zeit noch gelebt und nicht nur im Munde geführt wurden. So war es ihm möglich, binnen kurzer Zeit ein auch bundesweit gesehen beispielhaftes Vogelarten-Erfassungsprogramm für Niedersachsen zu entwickeln.

In die Zeit Peter Südbecks fiel der Aufbau eines eigenen Vogelmonitorings für die Europäischen Vogelschutzgebiete, wofür auch das sogenannte „Methodenhandbuch“ entstand. Zur Identifizierung weiterer Vogelschutzgebiete erarbeitete die Vogelschutzwarte ebenfalls eine eigene Methodik, auf deren Grundlage schließlich weitere Gebiete nach Brüssel gemeldet wurden.

Auch in den Folgejahren, als Peter Südbeck die Leitung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer übernahm und Bernd Oltmanns die Nachfolge in Hannover antrat, bestimmte die EU-Vogelschutzrichtlinie die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte in hohem Maße: Die EU-Kommission hatte im April 2006 erklärt, dass sie die bis dahin erfolgten Gebietsmeldungen weiterhin als unvollständig ansehe und forderte Deutschland auf, die von der Kommission benannten Mängel zu beheben, andernfalls werde beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland erhoben. Diesem Druck konnte sich auch Niedersachsen nicht entziehen, so dass auch seitens der Vogelschutzwarte in einer „dritten Tranche“ weitere relevante Gebiete ermittelt und gemeldet wurden.

Bezeichnend für die Gegenwart sei, dass die Bandbreite der an die Vogelschutzwarte herangetragenen Aufgaben enorm anwachse, beschrieb Dr. Markus Nipkow die Situation heute. Angefangen beim umfangreichen Brut- und Gastvogelmonitoring in den EU-Vogelschutzgebieten und regelmäßigen Berichtspflichten entstehe ein zunehmender Beratungsbedarf, wie etwa bei der hoheitlichen Sicherung von Natura 2000-Gebieten oder im Zusammenhang mit der Planung von Windenergieanlagen. Auch die Mitwirkung in Arbeitskreisen wie zum Gänsemonitoring und zum Kormoran oder auch die landesweite Begleitung von Agrarumweltmaßnahmen beanspruche einen erheblichen Teil der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Freiräume für notwendige konzeptionelle Überlegungen und die Steuerung der Ressourcen nach den fachlichen Erfordernissen dürfe nicht zu kurz kommen, merkte Nipkow kritisch an.

Mit Blick in die Zukunft gerichtet mache ihm allerdings die größte Sorge, dass die von der Vogelschutzwarte angestoßenen Schutzbemühungen – wie etwa im LIFE-Projekt Wiesenvögel – letztlich durch gegenläufige Effekte der europäischen Agrarpolitik zunichtegemacht werden könnten. Daten aus der Staatlichen Vogelschutzwarte gäben klare Hinweise darauf, dass die gegenwärtige Agrarpolitik eine Trendwende bei Arten wie dem Kiebitz, der Uferschnepfe oder auch dem Rebhuhn verhindere.

Die von der Direktorin des NLWKN, Anne Rickmeyer, moderierte „Talkrunde“ bot abschließend die Gelegenheit, dem Leiter der Vogelschutzwarte und seinem Team persönliche Wünsche für die zukünftige Arbeit mitzugeben, was die Gäste applaudierend bekräftigten.


Fachtagung zu zentralen Themen

Die sich nachmittags anschließende Fachtagung setzte sich zum einen mit der Bedeutung der Wissenschaft für den Vogelschutz, zum anderen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie auseinander.

Franz Bairlein

Professor Dr. Franz Bairlein, Direktor des Instituts für Vogelforschung in Wilhelmshaven und langjähriger Präsident der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft, stellte den Eröffnungsvortrag unter die Frage „Braucht der Vogelschutz die Wissenschaft?“ und machte schon zu Beginn deutlich, dass der Praxis ohne Beteiligung der Wissenschaft die Entscheidungsgrundlagen fehlten. Erst mit einer soliden Ursachenforschung, für die Monitoringdaten die Voraussetzungen schafften, könne auch die notwendige Prioritätensetzung erfolgen. Dazu seien Kausalanalysen unerlässlich, von denen er unterschiedliche Ansätze vorstellte: Faktorenanalysen, vergleichende Untersuchungen, populationsbiologische und experimentelle Ansätze. Erfolgversprechende Lösungen ließen sich oftmals erst zusammen betrachtet erarbeiten und umsetzen. Betrachte man die (mutmaßlich) bis heute größten Gefährdungsursachen, so stellte Bairlein fest, habe sich in den vergangenen 40 Jahren in deren „Ranking“ kaum etwas geändert. Das müsse nachdenklich machen und zeige, dass der Dialog zwischen Vogelschutz und Wissenschaft mehr denn je gebraucht werde.

Der Gastvortrag aus England, zu dem Dr. Fiona Sanderson von der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) eingeladen war, entfiel leider kurzfristig. Dr. Markus Nipkow fasste daraufhin die Quintessenz der Studie, die an dieser Stelle vorgestellt werden sollte, zusammen. Britische Ornithologen hatten die Bestandsentwicklung der sog. Anhang I-Arten (EU-Vogelschutzrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der EU einer umfangreichen, multivariaten Analyse unterzogen. Zum Schutz dieser Arten waren länderübergreifend Besondere Schutzgebiete (EU-Vogelschutzgebiete) ausgewiesen worden. Im Ergebnis zeigte sich, dass diese Vogelarten signifikant häufiger positive Trends entwickelt hatten als die übrigen Arten und dies sowohl innerhalb eines Zeitraumes von 2001-2012 als auch zwischen 1980 und 2012. Gemessen an einer Vielzahl von Einflussfaktoren, die betrachtet wurden, interpretierten die Autoren dies als einen deutlichen Hinweis darauf, dass die EU-Vogelschutzrichtlinie positiven Einfluss auf die Bestände ihrer Zielarten ausübe. Nipkow verwies auf die Bedeutung der Studie im Zusammenhang mit dem von der EU-Kommission 2013 angeordneten „Fitness-Check“ der Richtlinie. Ihre Ergebnisse hätten maßgeblich zur Bewahrung der Richtlinie beigetragen, zu der es 2016 mit dem Abschluss der Überprüfung gekommen sei.

Rainer Dröschmeister

Die sich anschließenden Vorträge bewerteten die Bedeutung der EU-Vogelschutzrichtlinie aus nationaler und aus landesweiter Perspektive. Rainer Dröschmeister, im Bundesamt für Naturschutz für Fragen des Vogelmonitorings zuständig, analysierte anhand bundesweiter Daten, in welcher Hinsicht die Ziele der Richtlinie erreicht werden konnten und wo dies bisher nicht gelungen sei. Er ging dabei auch auf die Resultate des sog. „Fitness-Checks“ ein, der Ende 2016 abgeschlossen wurde und der Richtlinie Wirksamkeit, Relevanz, Effizienz und klaren Mehrwert attestiert hatte. Nötig sei jedoch eine verbesserte Umsetzung, um das Potenzial und bestehende Chancen tatsächlich auszuschöpfen. Die bestehende Gebietskulisse der EU-Vogelschutzgebiete schätzten hingegen auch die Anwesenden bei einer spontanen Umfrage als weitgehend ausreichend ein, und stimmten in dieser Frage mit der Beurteilung durch die Kommission überein. Bundesweit fehle aber noch bei rund 60 Prozent der Vogelschutzgebiete ein umfassendes Management, wie es fachlich erforderlich wäre, machte Dröschmeister deutlich. Nach einer Darstellung bundesweiter Bestandstrends verschiedener Artengruppen (z. B. Insektenfresser), skizzierte er den im April von der EU-Kommission veröffentlichten „Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“, der einer verbesserten Umsetzung der Richtlinie dienen soll. Hinsichtlich des Vogelmonitorings sei das Engagement der bundesweit mehr als 5.000 ehrenamtlichen Ornithologinnen und Ornithologen weiterhin unverzichtbar.

Thorsten Krüger

Zum Abschluss zog Thorsten Krüger, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, eine Bilanz der EU-Vogelschutzrichtlinie für das Land Niedersachsen. Er beschrieb eingangs den langen Weg zur hoheitlichen Sicherung. So seien – trotz verstärkter Bemühungen unter der jetzigen Landesregierung – auch heute erst 29 der 71 niedersächsischen Vogelschutzgebiete zu mindestens 90 Prozent ihrer Fläche hoheitlich gesichert. Mögliche Erklärungen und Hintergründe zeigte er auf, wie etwa ungleich verteilte Kapazitäten auch auf Seiten der zuständigen Landkreise. Was die Treffsicherheit der niedersächsischen Schutzgebietskulisse und den damit möglichen Erfolg für die Bestandsentwicklung der betrachteten Zielarten beträfe, konnte Krüger eine überwiegend positive Bilanz ziehen. Sein anhand vorliegender Monitoringdaten durchgeführter „Fitness-Check“ ergab, dass die Vorkommen der meisten landesweiten „Top-Arten“ durch Vogelschutzgebiete hinreichend abgedeckt seien, die Kulisse damit die notwendige Kohärenz des Schutzgebietsnetzes gewährleiste. Auch in der Summe hielten sich Zu- und Abnahmen der betroffenen Arten in etwa die Waage. Sorgen bereite jedoch, dass nicht wenige dieser Arten stark rückläufige Bestandstrends aufwiesen, wie etwa die Bekassine, ein ehemals weit verbreiteter Vogel der Feuchtwiesen und Moore. Solche Arten kämen heute in der sogenannten „Normallandschaft“, außerhalb von Schutzgebieten, nicht mehr vor. Hier könne nur gegengesteuert werden, wenn auch „am großen Rad“ gedreht würde, was bezüglich der Agrarlandschaft ein Umsteuern in der europäischen Agrarpolitik erfordere. Erst dann könnten aus Restpopulationen in Schutzgebieten wieder Quell-Populationen für die weitere Umgebung entstehen.

In seinen Schlussworten unterstrich Markus Nipkow, dass ohne eine Trendwende bei der europäischen Agrarpolitik auch keine Trendwende bei Arten wie dem Kiebitz oder dem Rebhuhn zu erwarten sei. Jedoch auch innerhalb von Schutzgebieten bliebe aus landesweiter Sicht noch viel zu tun. Oftmals seien Verbesserungen der Lebensräume erforderlich, da gebe es in den nächsten Jahren deutlichen Handlungsbedarf. „Vieles wird davon abhängen, wie gut es uns gemeinsam gelingt, geeignete Managementmaßnahmen in den Vogelschutzgebieten umzusetzen“, hob Nipkow hervor. Er dankte zum Abschluss allen Beteiligten, die in ganz unterschiedlicher Art und Weise an der Gestaltung des 70-jährigen Jubiläums mitgewirkt hätten, nicht zuletzt dem Team der Staatlichen Vogelschutzwarte einschließlich der ehemaligen Kollegen.

Zum Hintergrund – die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN

Aufkleber Singschwan
Aufkleber 70 jahre Vogelschutzwarte  

Postkarten mit Aufklebern "70 Jahre Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen"

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Nipkow

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3011
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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