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Beiträge zur Eingriffsregelung II

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 5/93, 72 S., vergriffen, Download als PDF in der Infospalte

Beiträge

Windkraftanlagen und Eingriffsregelung oder: Kann denn Windkraft Sünde sein?
von Wilhelm Breuer

Inhalt
1 Windkraftanlagen - ein Fall für die EingriffsregeIung?
2 Anforderungen der Eingriffsregelung an den Bau von Windkraftanlagen
3 Windkraftanlagen und Naturschutz – eine Standortfrage im doppelten Sinne
4 Literatur und Quellen

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Zum Einfluss von Störungen auf die Rastplatzwahl von Watvögeln
von Matthias Schreiber

Inhalt
1 Einleitung
2 Material und Methode
3 Ergebnisse
4 Bewertung der Ergebnisse
5 Konsequenzen für die Genehmigung von Windparks
6 Anforderungen an Windpark-Gutachten unter Berücksichtigung des Rastplatzaspektes
7 Offene Fragen
8 Literatur

1 Einleitung (Auszug)
Um Argumente für eine sachgerechte Abwägung bei der Standortwahl von Windkraftanlagen zu liefern, sollen im folgenden Ergebnisse von Rastvogel-Zählungen im Bereich von bestehenden Windparks aus 1992 und ihre Konsequenzen für künftige Planungen vorgestellt werden. Ohne Frage wäre es wünschenswert, wenn Aussagen über die Störwirkungen von Windparks auf mehrjährigen Erfassungen basierten und nicht nur auf die beiden hier betrachteten Arten eingingen. Wegen der Rasanz, mit der die Ausbreitung von Windkraftanlagen voranschreitet, und der Deutlichkeit der Ergebnisse er scheint jedoch auch die Darstellung einjähriger Erhebungen geboten.

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Leitlinie zur Anwendung der Eingriffsregelung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes bei der Errichtung von Windenergieanlagen
Hrsg.: Niedersächsisches Umweltministerium, 21. Juni 1993

Inhalt
1 Allgemeines
2 Eingriffstatbestand (§ 7 NNatG)
3 Besonders geschützte Bereiche
4 Vermeidung von Beeinträchtigungen (§ 8 NNatG)

4.1 Verminderung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch bestimmte Vorkehrungen
4.2 Verminderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch bestimmte Vorkehrungen
5 Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen
5.1 Allgemeines
5.2 Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen
6 Abwägung bei Eingriffen mit nicht ausgleichbaren erheblichen Beeinträchtigungen ( §11 NNatG)
7 Ersatzmaßnahmen
7.1 Allgemeines
7.2 Beispiele für Ersatzmaßnahmen
8 Antragsunterlagen

Diese Leitlinie enthält Ausführungsbestimmungen zur Eingriffsregelung gemäß den §§ 7ff. des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) in Bezug auf Windenergieanlagen. Dabei beziehen sich die Beispiele und Einzelhinweise auf den Küstenraum, weil sich dort der Bau von Windenergieanlagen konzentriert.

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Planung und Durchführung einer AusgIeichsmaßnahme am Beispiel eines Wechselkrötenlebensraumes
von Wilhelm Breuer und Richard Podloucky

Inhalt
1 Einleitung
2 Bestandssituation der Wechselkröte in Niedersachsen
3 Anforderungen an den Lebensraum
4 Population und Lebensraum am Eingriffsort
5 Eingriffsbewertung
6 Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahme
7 Erfolgskontrolle
8 Schlussfolgerungen über den Einzelfall hinaus
9 Literatur

1 Einleitung
Die geplante Erweiterung einer Tongrube im Landkreis Helmstedt beansprucht einen Teil des Lebensraumes einer Wechselkrötenpopulation. Die Wechselkröte (Bufo viridis) gehört zu den laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) »vom Aussterben bedrohten« Tieren und wird auch in der Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Amphibienarten in die Kategorie »vom Aussterben bedroht« eingestuft. Die mit der Erweiterung des Tonabbaus verbundene Gefährdung des Vorkommens machte Auflagen auf der Grundlage der Eingriffsregelung in der Abbaugenehmigung erforderlich. Vorgehensweise und Umsetzung sollen in diesem Beitrag als Fallbeispiel dargestellt werden.

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Erfolgskontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen- Bedarf und Anforderungen
von Wilhelm Breuer

Inhalt
1 Erfolgskontrollen in der Eingriffsregelung
2 Erfolgskontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

2.1 Definition: Erstellungskontrolle und Funktionskontrolle
2.2 Inhaltlich-methodische Anforderungen
2.3 Bedarf an Erstellungskontrollen
2.4 Bedarf an Funktionskontrollen
3 Literatur

Für Erfolgskontrollen im Bereich der Eingriffsregelung gibt es bisher keine oder kaum allgemein anerkannte überprüfbare Qualitätsziele. Erfolgskontrollen müssten »harte« Daten liefern, die für die Verbesserung der Praxis und der Handlungsmethoden sowie für die Politikberatung und sachliche Weiterentwicklung des rechtlichen Instruments dringend benötigt werden.

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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Bauleitplanungsrecht - Aktuelle Fragen aufgrund des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes
von Erich Gassner

Inhalt
1 Die rechtliche Ausgangssituation

1.1 Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
1.2 Die Erstreckung der Eingriffsregelung auf die Bauleitplanung
2 Die Maßgeblichkeit des (rechtsstaatlichen) Abwägungsgebotes
2.1 Die Abwägungslehre des Bundesverwaltungsgerichtes
2.2 Die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials
2.3 Die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Ermessensspielräumen und strikten Bindungen
2.4 Zur Feststellung des objektiven Gewichts eines Belanges
2.5 Zum regulativen Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen
3 Praktische Fragen
3.1 Vermeidbarkeit
3.2 Ausgleichbarkeit
3.3. Das Problem der verfügbaren Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
3.4 Die Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten
3.5 Der Dispens
4 Die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im unbeplanten Innenberich
5 Ausblick
Anhang

Vorwort
Das am 1.5. 1993 in Kraft getretene lnvestitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz sieht in Artikel 5 Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes vor, die das Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Bauplanungsrecht in unmittelbar geltenden, sehr detaillierten Normen außer Streit stellen wollen.

Das diese Regelung von Anfang an sehr umstritten war und erst im Vermittlungsausschuss letzte markante Änderungen erfahren hat‚ ist es wichtig, den nunmehr im Bundesgesetzblatt objektivierten Willen des Gesetzes zutreffend zu erfassen und als Teil der Rechtsordnung, der er sich einfügt, systemgerecht anzuwenden. Der letztere Gesichtspunkt ist deshalb wesentlich, weil sich die Regelung erklärtermaßen in das Kraftfeld der planerischen Abwägung stellt. Die planerische Abwägung aber ist zum einen verfassungsrechtlich fundiert zum anderen durch richterliche Rechtsprechung entfaltet und geprägt worden.

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Zusammenarbeitserlass »Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung« überarbeitet
von Helma Spöring

Der Runderlass »Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung« vom 14.03. 1986 (Nds. MBI. S. 320) regelte erstmals die Zusammenarbeit zwischen Flurbereinigungs- und Naturschutzbehörden sowie die Zusammenarbeit der Flurbereinigungsbehörden mit den Naturschutzverbänden nach § 29 BNatSchG. Dieser Zusammenarbeitserlass wurde in der Zwischenzeit überarbeitet und als gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Umweltministeriums vom 15. 03. 1993 (Nds. MBI. S. 459) veröffentlicht.

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Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Liebesheirat, Vernunftehe oder geschiedene Leute?
von Wilhelm Breuer

Inhalt
1 Schnittstellen von Eingriffsregelung und UVP
2 Risiken der UVP für den Naturschutz
2.1 Konkurrenz unter erschwerten Bedingungen
2.2 Verkürzung von Naturschutzzielen
3 Trends im Umweltschutz und Identitätskrisen im Naturschutz
4 Anforderungen an die UVP-Praxis
5 Literatur und Quellen

1 Schnittstellen von Eingriffsregelung und UVP
Eingriffsregelung und UVP verbindet vieles und trennt einiges. Das wird aus der Betrachtung der Aspekte »Schutzgüter«, »Art der Vorhaben«, »Arbeitsschritte«, »Beteiligung der Öffentlichkeit« und »Verbindlichkeit der Ergebnisse« deutlich.

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ihr Verhältnis zur Eingriffsregelung in Niedersachsen
von Hans Meier

Inhalt
1 Rechtsgeschichte der Umweltverträglichkeitsprüfung
2 Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
3 Zweistufigkeit der UVP (§§ 13, 15 und 16 UVPG)
4 Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung

4.1 Unterricht über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen (§ 5 UVPG)
4.2 Unterlagen des Trägers des Vorhabens – Umweltverträglichkeitsstudie (§ 6 UVPG)
4.3 Beteiligung anderer Behörden (§§ 7 und 8 UVPG)
4.4 Einbeziehung der Öffentlichkeit (§ 9 UVPG)
4.5 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11 UVPG)
4.6 Bewertung der Umweltauswirkungen und ihre Berücksichtigung bei der Entscheidung (§ 12 UVPG)
5 Sonstige Regelungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
6 UVP und Eingriffsregelung in Niedersachsen
6.1 Gemeinsamkeiten zwischen UVP und Eingriffsregelung
6.2 Unterschiede zwischen UVP und Eingriffsregelung
6.3 Folgerungen für die praktische Handhabung
6.4 Ablauf von UVP und Eingriffsregelung im Zulassungsverfahren
7 Zusammenfassung
8 Literatur

7 Zusammenfassung
Die EG-Richtlinie über die UVP aus 1985 verpflichtete die EG-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der UVP in nationales Recht. Dem ist der deutsche Gesetzgeber nachgekommen, indem er das ROG und das BBergG änderte, über ein sog. Umsetzungsgesetz das UVPG einführte und die einzelnen Fachgesetze daran anpasste.

Die UVP ist als unselbständiger Verfahrensteil angelegt und umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von vorhabenbezogenen Umweltauswirkungen. Sie strebt im wesentlichen eine optimierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zugunsten einer wirksamen Umweltvorsorge an. Die UVP-pflichtigen Vorhaben ergeben sich aus der UVP-V Bergbau und der Anlage zu § 3 UVPG. Darüber hinaus soll in Niedersachsen die UVP auch weiterhin Bestandteil eines jeden Raumordnungsverfahrens sein (geplante Novelle des NROG). Ist dem UVP pflichtigen Zulassungsverfahren ein Verfahren vorgelagert wird die UVP in beiden Verfahren (zweistufig) durchgeführt, wobei sie sich im Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umwelt beschränken soll.

Mit den Bestimmungen des UVPG wurden für die Zulassung UVP-pflichtiger Vorhaben neue Verfahrensschritte eingeführt bzw. bestehende erweitert oder detailliert:
- Erörterung und Unterrichtung über den UVP-Untersuchungsrahmen (§ 5)
- Unterlagen des Vorhabenträgers (§ 6)
- Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11)
- Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 12)
- Berücksichtigung der Bewertung bei der Entscheidung (§ 12).

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im wesentlichen aus dem allgemeinen Verfahrensrecht übernommen.

In Zulassungsverfahren für Vorhaben, die so wohl unter das UVPG als auch unter die Eingriffsregelung des Naturschutzrechts fallen, können sich diese beiden Umweltvorsorgeinstrumente gut ergänzen.

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Inhalt und Aufbau einer Umweltverträglichkeitsstudie
von Hans Meier

Inhalt
0 Einleitung
1 Die Stellung der UVS bei der Durchführung der UVP
2 Mindestinhalte einer UVS gemäß § 6 UVPG
3 Die Erstellung einer UVS
4 Literatur

0 Einleitung
Nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat der Träger eines Vorhabens, für das die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) vorgeschrieben ist, die für die Entscheidung erheblichen Unterlagen über dessen Umweltauswirkungen mit dem Zulassungsantrag bei der dafür zuständigen Behörde vorzulegen. § 6 regelt ferner die Mindestinhalte dieser Unterlagen. Im folgenden werden Bedeutung, Inhalt und Aufbau der Unterlagen des Vorhabenträgers näher beschrieben
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Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
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Tel: +49 (0)511 / 3034-3305

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