Verordnungstext zum Naturschutzgebiet "Oberharz"
(NSG BR 004)
Das im Jahre 1954 ausgewiesene und 1958 erweiterte NSG "Oberharz" ist durch die Einbeziehung von Teilflächen in den Nationalpark "Harz" erheblich verkleinert worden. Weiterhin wurden durch § 10 der Verordnung des Landkreises Goslar über das Naturschutzgebiet "Wurmberg" vom 12.10.2006 weitere Teilflächen gelöscht und ein größerer Teil in das neue NSG "Wurmberg" aufgenommen.
Das NSG "Oberharz" besteht nun noch aus den beiden Teilflächen "Jermerstein" im Süden und "Kalbetal" im Norden.
Die Verordnungstexte können Sie sich hier herunterladen:
- Verordnung vom März 1954 (PDF, 4.554 KB)
- Teillöschung durch § 10 der Verordnung vom 12.10.2006 (PDF, 116 KB).
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Oberharz"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover