Naturschutzgebiet "Allertal zwischen Gifhorn (B 4) und Flettmar (Kreisgrenze)"
Kennzeichen: NSG BR 145
Das Naturschutzgebiet umfasst das Allertal im engeren Sinne zwischen dem westlichen Gifhorner Stadtrand und der 15 km nordwestlich gelegenen Kreisgrenze Gifhorn/Celle bei Flettmar sowie auf der nördlichen Talseite gelegene nacheiszeitliche Dünenfelder des Aller-Urstromtales. Da das Tal nur von 50 m bei Gifhorn auf 46 m ü. NN unterhalb Flettmar abfällt, ist die Aller in diesem Abschnitt ein träge dahinfließender Flachlandfluss. Sein ursprünglich viel stärker gewundener Verlauf war schon vor 1900 weitgehend begradigt und erfuhr in den 1960er Jahren einen weiteren Ausbau, aus dem die heute verbliebenen Altarme hervorgingen.
Das geologische Ausgangsmaterial besteht in Flussnähe aus Auesedimenten, an den Talrändern aus Flugsanden über weichselzeitlichen Flussablagerungen sowie Flugsandaufwehungen zu Dünen. Die Böden sind entsprechend Gleye, Gley-Podsole und Podsole.
Das NSG liegt in vollem Umfang im FFH-Gebiet 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“, zu dessen Sicherung es vorrangig ausgewiesen wurde. Weiterer wesentlicher Schutzgegenstand sind die gebietstypischen Dünen. Zur Erhaltung ihrer Charakteristik wurden Maßgaben zu ihrer forstlichen Bewirtschaftung festgeschrieben.
Für die Sicherung des FFH-Gebietes liegt das Haupt-Augenmerk auf dem FFH-Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“, der mit 4 % Flächenanteil vertreten ist und für dessen Erhaltung das FFH-Gebiet 90 den zweithöchsten Rang in Niedersachsen innehat. Ähnliches gilt für den Hartholzauwald (3. Rang) und die Alten bodensauren Eichenwälder (5. Rang). Für diese Lebensraumtypen wurden konkrete Bestimmungen zu ihrer Erhaltung erlassen.
Die Aller gilt, was die Gewässergüte angeht, als mäßig belastet und wird überwiegend der Strukturgüteklasse 5 (stark verändert) zugerechnet. Zum FFH-Lebensraumtyp 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation muss sie deshalb in diesem Abschnitt erst entwickelt werden.
Immerhin wurden 2013 sechs gefährdete und zwei stark gefährdete Fischarten zu einem eigentlich ungünstigen Zeitpunkt festgestellt, darunter der Bitterling als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Die Herstellung der aquatischen Durchgängigkeit des Flussabschnittes ist eine vorrangige Maßnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie.
Das Naturschutzgebiet ist Bindeglied zwischen den bestehenden Schutzgebieten Fahle Heide, Gifhorner Heide, Okeraue zwischen Meinersen und Müden, Okeraue bei Volkse, Okeraue bei Didderse und Nördliche Okeraue zwischen Hülperode und Neubrück.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 090 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker".
Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
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Naturschutzgebiet "Allertal zwischen Gifhorn (B 4) und Flettmar (Kreisgrenze)"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover