Naturschutzgebiet "Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg"
Kennzeichen: NSG BR 146
Das Naturschutzgebiet "Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg" umfasst den einzigen bis auf kurze Abschnitte nicht ausgebauten Teil der Aller in Niedersachsen. Diese Besonderheit ist darauf zurückzuführen, dass in den Jahren 1860-1863 der Allerkanal gebaut wurde. Dieser umgeht das "Nadelöhr" im Abfluss, das die Stadt Gifhorn mit den saaleeiszeitlichen Ablagerungen des Naturraums Lüneburger Heide im Norden und den Dünenfeldern im Süden des Urstromtals sowie dem bebauten Bereich an zwei sich kreuzenden alten Handelsstraßen bildete. Der Allerkanal leitet das aus dem Einzugsbereich der Kleinen Aller im Norden, aus dem Barnbruch und den südlich gelegenen Grundmoränengebieten anfallende Oberflächenwasser nach Westen an Gifhorn vorbei der Aller zu.
Das NSG liegt in vollem Umfang im FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ und östlich des Elbe-Seiten-Kanals im Vogelschutzgebiet "Barnbruch", zu deren Sicherung es vorrangig ausgewiesen wurde. Den flächenmäßig vorherrschenden FFH-Lebensraumtyp stellen mit 31,2 ha die Mageren Flachland-Mähwiesen dar, von denen immerhin gut 70 % einen guten Erhaltungszustand aufweisen. An zweiter Stelle stehen die Fließgewässer mit flutender Wasservegetation mit 14,1 ha, davon 72 % in gutem Erhaltungszustand. An dritter Stelle folgen die Feuchten Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder (6,2 ha, insgesamt in gutem Erhaltungszustand).
Weiterer wesentlicher Schutzgegenstand sind die im Allerurstromtal typischen Dünen. Zur Erhaltung ihrer Charakteristik wurden Maßgaben zu ihrer forstlichen Bewirtschaftung festgeschrieben.
Die Aller ist im östlichen Teil bis etwa zum Elbe-Seiten-Kanal, wo sie auch vereinzelten Begradigungen unterworfen war, der Strukturgüteklasse 5 (stark verändert) zuzurechnen. Im weiteren Verlauf wechselt die Strukturgüte abschnittweise von der Klasse 2 (gering verändert) bis hin zur Klasse 4 (deutlich verändert). Die Aller, die ebenfalls (teilweise) im NSG gelegenen Fließgewässer Kleine Aller, Allerkanal und Beverbach gelten in Bezug auf die biologische Gewässergüte als mäßig belastet (Gewässergüteklasse II).
Im Gewässersystem sind 29 Fischarten nachgewiesen, darunter die vier in der Schutzverordnung genannten europäisch geschützten Arten (Steinbeißer, Bachneunauge, Schlammpeitzger, Bitterling) sowie fünf weitere Arten der Roten Liste Niedersachsen.
Das Naturschutzgebiet grenzt an das "NSG BR 075 "Barnbruch Wald" an.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 090 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V47 "Barnbruch".
Zuständig sind der Landkreis Gifhorn und die Stadt Wolfsburg als untere Naturschutzbehörden.
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Naturschutzgebiet "Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover