Naturschutzgebiet "Barnbruchswiesen und Ilkerbruch"
Kennzeichen: NSG BR 089
Das weiträumige und nahezu ebene Gebiet wird mit wenigen Ausnahmen von unverbauten Flächen bestimmt. Kennzeichnend sind einerseits die großen und kleinen Stillgewässer sowie ausgedehnte Flächen mit Röhrichten, Binsen- und Seggenriedern, andererseits die umfangreichen zusammenhängenden nassen bis feuchten Grünländer. Dazu treten Äcker und vereinzelt Wälder. Eingestreut finden sich Einzelbäume, Feldgehölze, Hecken, Gebüsche, Hochstaudenfluren und feuchtere Ausprägungen von Magerrasen sowie vereinzelt deutlich trockenere Vegetationsbestände. Entwässerungsgräben durchziehen den Raum. Im Südwesten liegt ein Abschnitt des Fließgewässers Mühlenriede und im Norden einer der Kronriede.
Schutzziel ist u. a. die Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Biotoptypen, die Lebensräume sind u. a. für verschiedene Vogelarten (z. B. Kranich, Rotmilan, Wendehals, Tüpfelsumpfhuhn), Säugetiere (z. B. Fischotter, Biber) Amphibien (z. B. Kammmolch, Springfrosch) und Insekten.
Im Norden grenzt unmittelbar das NSG BR 075 „Barnbruch Wald“ an.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 090 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" und des EU-Vogelschutzgebietes V47 "Barnbruch".
Zuständig sind die Stadt Wolfsburg und der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Barnbruchswiesen und Ilkerbruch"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover