Naturschutzgebiet "Die Scheidung"
Kennzeichen: NSG LÜ 364
Die Scheidung und der parallel verlaufende Weg der 4. Kanalreihe sind als zentrale Moordämme Bestandteil der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft „Kehdinger Moorgürtel“. Als Bestandteil des Biotopverbundes gemäß § 21 BNatSchG dient das Schutzgebiet insbesondere dem Biotopverbund der Natura 2000-Gebiete Nr. 20 „Oederquarter Moor“ sowie Nr. 421 „Wasserkruger Moor und Willes Heide “ und zudem der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Schutzziel sind v. a. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes in seiner herausragenden Biotopverbund-Funktion im Kehdinger Moorgürtel, die Erhaltung und Förderung der abwechslungsreich strukturierten Vegetationsbestände zum Erhalt und Austausch der moortypischen Arten und Lebensgemeinschaften zwischen den einzelnen weit auseinanderliegenden Moorbereichen, die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der begleitenden Gehölzbestände in ihrer besonderen landschaftsgliedernden Funktion und Bedeutung als Rückzugsraum für Tierarten sowie die Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Moordämme mit ihrer ursprünglichen Oberflächengestalt.
Zuständig sind der Landkreis Stade und der Landkreis Cuxhaven als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Die Scheidung"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover