Naturschutzgebiet "Diepholzer Moor"
Kennzeichen: NSG HA 148
Das Gebiet besteht überwiegend aus Hochmoorflächen, die sich in Regeneration befinden. Erste Wiedervernässungsmaßnahmen wurden im Rahmen einer Flurbereinigung zwischen 1996 bis 2002 im Kernbereich durchgeführt.
Der Hochmoorbereich zeichnet sich durch einen kleinräumigen Wechsel von nicht abgetorften Flächen, ehemaligen bäuerlichen Handtorfstichen und wenigen ehemals industriell abgetorften Flurstücken aus. Die Flächen sind zum Teil offen bis leicht verbuscht und durch naturnahe Regenerationsstadien sowie durch moortypische Gewässer und Torfmoor-Schlenken u. a. mit Weißem Schnabelried geprägt, zum Teil aber auch degeneriert, stark verbuscht oder bewaldet.
Gagelstrauchbestände kommen in den halboffenen entwässerten Randbereichen sowie in lichten Moorwäldern vor. Im Osten wird der Hochmoorbereich von Grünlandflächen eingefasst. Im NSG liegen Flächen mit dem Verdacht auf Kriegsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg.
Das Diepholzer Moor bietet einen Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tierarten, wie z. B. Schlingnatter, Moorfrosch oder Maulwurfsgrille.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 429 "Diepholzer Moor”.
Zuständig ist der Landkreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Diepholzer Moor"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover