Naturschutzgebiet "Entenfang Boye und Grobebach"
Kennzeichen: NSG LÜ 368
Das Gebiet liegt in einer flachen Talmulde zwischen Dünengürtel und Geestplatten und ist im nordwestlichen Teilbereich durch große Wasserflächen sowie grundwassernahe und regelmäßig überschwemmte Grünland- und Waldstandorte geprägt. Im weiteren Verlauf bis zur Aller beschränkt sich das Naturschutzgebiet auf den Gewässerlauf des Bruchbachs, ein auf überwiegender Fließstrecke künstlich überformtes Fließgewässer ("Grobebach"), einschließlich seiner jeweils 5 m breiten Gewässerrandstreifen und begleitenden Galerie- oder Auwäldern.
Gewässerbegleitend zu den Teichen und dem in diesem Abschnitt als "Heidgraben" bzw. "Moorgraben" bezeichneten Bruchbach liegen Moor-, Sumpf-, Au- und Bruchwälder sowie Moor- und Sumpfgebüsche. Eine Grünlandbewirtschaftung in unterschiedlichen Feuchtegraden und Nutzungsintensitäten, teilweise auch durch zeitlich angepasste und an kulturhistorisch tradierte Nutzungsformen angepasste Beweidung und Hutung, bestimmt die Landnutzung im südwestlichen Umfeld der Teiche, daneben auch vereinzelt in Randlage der östlichen und nordöstlichen Waldbereiche. Eingestreut sind weiterhin Seggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren sowie naturfernere Wälder.
Aus dem fast ganzjährig unterhalb der Teichanlage aufgestauten Bruchbach wird der extensiv genutzte, überwiegend naturnah ausgeprägte Heideweiher des Entenfangs Boye gespeist. Die nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, durch Dämme untergliederten Teichen beherbergen einer wertvolle Teichboden-, Unterwasser-, Verlandungs-, Ried-, Röhricht- und Sumpfvegetation. Das Teichgebiet unterliegt seit mehr als 300 Jahren besonderen jagdlichen und jagdrechtlichen Anforderungen der Wildhege; insbesondere wurde die allgemeine Jagd auf Wasserwild unterbunden und der Lebendfang von Wildenten auf die kulturhistorisch bedeutsame Entenfangkoje beschränkt.
Der nordwestliche Teil des Gebietes ist ein weitgehend unzerschnittener Biotopkomplex von besonderer landschaftlicher Eigenart und Schönheit und bietet zahlreichen schutzbedürftigen Arten geeignete Lebensstätten. Der Bruchbach kann hingegen aufgrund der notwendigen Stauhaltung nur eingeschränkt Funktionen der aquatischen Vernetzung zwischen der Aller und dem Gewässersystem der Wittbek erfüllen.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 301 "Entenfang Boye und Bruchbach".
Zuständig sind die Stadt Celle und der Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörden.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Entenfang Boye und Grobebach"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover