Naturschutzgebiet "Grundloses Moor"
Kennzeichen: NSG LÜ 185
Das Moor ist umgeben von sandig-lehmigen Grundmoränenhügeln. In dem kleinparzellierten Moor ist früher verbreitet Torf gestochen worden. Soweit sich Wasser in den Torfkuhlen hält, wachsen hier hochmoortypische Pflanzen. Abgesehen von den wenigen Grünlandflächen ist das Gebiet mit Bruchwäldern aus Kiefer und Birke bewachsen. Im östlichen Teil des Moores befinden sich die beiden natürlichen Moorseen, der Kleine See und der Grundlose See. Sie sind von vitalen Torfmoosschwingrasen umgeben. Bemerkenswert ist das reiche Vorkommen der Rauschbeere in diesem NSG.
Die Unterschutzstellung bezweckt u. a. die Erhaltung und Entwicklung des Torfkörpers und insbesondere die Wiederherstellung von naturnahen Wasserverhältnissen, die soweit wie möglich den natürlichen Gegebenheiten entsprechen.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 078 "Grundloses Moor".
Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten oder im Internet amtlich bekannt gemachten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Grundloses Moor"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover