Naturschutzgebiet "Hallerbruch"
Kennzeichen: NSG HA 243
Das Gebiet liegt im Calenberger Land im Grenzbereich der Börde zum Bergland. Das Gelände fällt leicht von ca. 120 m auf 100 m in nördlicher Richtung ab. Die prägenden lichten Wirtschaftswälder gehen auf das 17. und 18. Jahrhundert zurück. In dieser Zeit gab es die ersten Grundwasserabsenkungen. Trotz dieser Maßnahmen sind die Standorte heute stark grundwasserbeeinflusst.
Der Hallerbruch wurde früher unter anderem als Hutewald zur Schweinemast und als Mittelwald genutzt. Für jeden eingeschlagenen Bauholzstamm wurden drei Eichenheister nachgepflanzt. Durch diese kulturellen Überprägungen ist die Abgrenzung des Standorts zwischen Sternmieren-Hainbuchen-Stieleichenwäldern und Waldmeister-Buchenwäldern schwer zu bestimmen. Ohne forstliche Eingriffe wären die Anteile der Rotbuche höher. Weitere Begleitbaumarten sind Feldulme, Flatterulme, Wildapfel, Wildbirne, Auen-Traubenkirsche und Feldahorn. Die Krautschicht der Wälder ist mit Arten wie Gelbes Windröschen, Bärlauch und Aronstab sehr geophytenreich.
Seit dem 19. Jahrhundert wird das Gebiet als Teil des königlichen Jagdreviers an der Nordseite durch eine Mauer begrenzt. In der Folge gab es eine erhöhte Wildtierdichte. Die Jagd hatte Vorrang vor der forstlichen Bewirtschaftung. Heute erfolgt die forstliche Betreuung des Gebiets in hohem Maß zugunsten naturschutzfachlicher Ziele.
Als Folge gibt es im Hallerbruch einen hohen Anteil sehr alter Bäume mit einer ausgeprägten Reife- und Zerfallsphase. Stellvertretend für eine Reihe von Käferarten steht der Eremit.
Mit sechs Spechtarten (u. a. Grau- und Mittelspecht) gibt es eine überdurchschnittlich hohe Artenzahl auf vergleichsweise kleiner Fläche. Die Hohltaube nutzt die verlassenen Höhlen des Schwarzspechtes. Ein weiterer, besonders seltener Brutvogel des Hallerbruchs ist der Schwarzstorch.
Der Hallerbruch ist Lebensstätte zahlreicher Fledermausarten. An den Bachläufen und Tümpeln leben zahlreiche Amphibien wie Feuersalamander, Kammmolch und Teichmolch. Als Ausläufer der Waldgebiete des Leine-Weser-Berglandes ist der Hallerbruch Teillebensraum der Wildkatze.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 377 "Hallerbruch".
Zuständig ist die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Hallerbruch"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover