Naturschutzgebiet "Männige Berge"
Kennzeichen: NSG WE 255
Die Bedeutung des Gebietes für die Denkmalpflege wurde schon 1900 erkannt, als dieses Hügelgräberfeld bei der Markenteilung der politischen Gemeinde übertragen wurde und 1902 eine Grundlast in das Grundbuch eingetragen wurde, wonach das Gebiet nur zur Weide genutzt werden darf.
Auf Antrag der Beauftragten für den Naturschutz im Kreise Aschendorf-Hümmling, Frau Dr. Elisabeth Schlicht, wurde am 02. Dezember 1956 die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung dieses Landschaftsteiles aufgrund des Reichsnaturschutzgesetzes gültig. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte am 16. Juli 1972. 1974 hat der Landkreis Aschendorf-Hümmling das Gebiet von der Gemeinde Spahnharrenstätte erworben.
Im Zentrum der Schutzbemühungen stehen bisher die in hoher Dichte vorkommenden, deutlich sichtbaren Grabhügel. Die Grabhügel und die Zwischenräume werden von einer gut entwickelten Sandheide geprägt, die einige gefährdete Pflanzenarten enthält. Diese Heidefläche gibt in bester Weise Einblick in eine historische Wirtschaftsweise, die den Hümmling einige Jahrhunderte lang weitflächig geprägt hat. Zur Erhaltung dieser charakteristischen Kulturlandschaft vergangener Jahrhunderte muss die Bewirtschaftung in geeigneter Weise fortgesetzt werden.
Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine.
Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
---------------------------------------------------------------------------------------
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Männige Berge"
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein NSG zu finden:
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover