Naturschutzgebiet "Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer"
Kennzeichen: NSG HA 249
Das Gebiet wird historisch in die Bereiche des „Nördlichen Wietingsmoores“, das sich hieran südwestlich anschließende „Freistätter Moor“ und das „Mittlere Wietingsmoor“ im Südosten unterteilt. Nördlich des „Freistätter Moores“ liegt das „Sprekelsmeer“.
Das NSG wird in weiten Teilen durch Moor-Degenerationsstadien und Birken-Moorwälder geprägt. Es wurde in großen Bereichen industriell oder im Handtorfstich abgetorft. Nach dem Torfabbau wurden diese Flächen wiedervernässt und für die Regeneration hergerichtet. Auf wenigen Flächen findet zurzeit noch ein Torfabbau statt.
Wiedervernässte Bereiche beherbergen große offene Wasserflächen, aber auch Regenerationsstadien mit feuchten, torfmoosreichen Wollgrasrasen und Moorheiden. Die im nördlichen Bereich des NSG gelegenen Moorwälder weisen eine Vielzahl von bäuerlichen Handtorfstichen auf, die mit ihren Verlandungsstadien und Schwingrasendecken zu einem erhöhten Strukturreichtum führen. Im nördlichen Bereich gibt es einige Moorkolke und „Heile-Haut-Flächen“, die nicht abgetorft wurden. Auch im südlichen Bereich gibt es wenige kleinflächige „Heile-Haut-Flächen“.
Beim „Sprekelsmeer“ handelt es sich um ein nährstoffarmes Stillgewässer (Schlatt), welches durch eine Verlandungszone und Schwimmblattpflanzen charakterisiert wird.
Die Randbereiche des NSG werden vorrangig als Grünland genutzt, wobei sich im nördlichen Bereich die Nutzung bis in die zentralen Hochmoorbereiche hineinzieht. Wenige Ackerflächen sind in die randlichen Grünlandbereiche eingestreut. Der Bereich des „Freistätter Moores“ wird zu großen Teilen durch eine extensive landwirtschaftliche Grünlandnutzung geprägt.
Das NSG hat eine wichtige Bedeutung als Brut- und Rastgebiet. Die großflächigen Grünlandflächen nutzen Kraniche während der Brutzeit zur Nahrungssuche und während der Rastzeit als Vorsammelplatz. Die großen Wasserflächen werden teilweise als Schlafplatz während der Rastzeit genutzt.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 286 "Wietingsmoor" und des EU-Vogelschutzgebietes V40 "Diepholzer Moorniederung".
Zuständig ist der Landkreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover