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Naturschutzgebiet "Obere Ohre / Landwehr von Rade"

Kennzeichen: NSG BR 151


Das Naturschutzgebiet umfasst mit dem östlichen Teil der Landwehr von Rade etwa von der Wasserscheide zwischen Elbe- und Wesereinzugsgebiet auf 86 m NN bis zur Straße Ohrdorf-Haselhorst den als sanfte Mulde ausgeprägten höchst gelegenen Teil des FFH-Gebietes und sodann nach Südsüdost ausgerichtet den Oberlauf der von Beginn an ausgebauten Ohre bis zum Naturschutzgebiet "Mittlere Ohreaue“.

Im Naturschutzgebiet ist die Ohreaue auf der Westseite der Ohre durchgehend eine Ackerflur, während dort noch zur Zeit der Preußischen Landesaufnahme vor rund 100 Jahren die Flächen ausschließlich als Grünland bewirtschaftet wurden. Auf der Ostseite der Ohre hat sich im Bereich des Grünen Bandes eine vielfältigere Struktur erhalten. Auf gesamter Länge des Naturschutzgebietes "Obere Ohre / Landwehr von Rade" grenzt auf sachsen-anhaltinischer Seite das NSG "Ohreaue" an.

Auf Grund der Tatsache, dass die Ohre im Naturschutzgebiet in keinem Zusammenhang mit naturnahen Gewässerabschnitten steht, ist sie nicht als FFH-Lebensraumtypfläche eingestuft worden. Das gesamte Naturschutzgebiet in diesem Gebietsteil ist ausschließlich unter Entwicklungsgesichtspunkten zu betrachten. Allerdings gehört es inzwischen zum Lebensraum des Bibers.

Der obere Gebietsteil mit der Landwehr von Rade nebst angrenzenden Flächen besteht zu knapp 40 % aus "alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandböden mit Stieleiche", also FFH-Lebensraumtypwald, von dem wiederum rund 40 % dem Erhaltungszustand B zugeordnet sind. Dazu tragen nennenswert die Bestände auf der Landwehr selbst bei. Diese ist als alter Waldstandort zu betrachten; denn die Landwehr wurde vor rund 700 Jahren zwischen dem Fürstentum Lüneburg und der Mark Brandenburg errichtet, um Fehden, Tumulte und Diebstähle zu verhindern. Sie besteht aus drei Wällen und vier Gräben, wobei zwei Wälle und zweieinhalb Gräben im Landkreis Gifhorn liegen. Auch aus Gründen des Bodendenkmalschutzes soll die Landwehr selbst nutzungsfrei bleiben.

Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 418 "Ohreaue".

Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.


Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche   Bildrechte: LK Gifhorn
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche
Oberster Teil der Ohreaue (reines Entwicklungsgebiet) auf niedersächsischer Seite   Bildrechte: LK Gifhorn
Oberster Teil der Ohreaue (reines Entwicklungsgebiet) auf niedersächsischer Seite
Entwicklungsarbeit des Bibers - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: LK Gifhorn
Entwicklungsarbeit des Bibers - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Übersicht der Verordnungskarte   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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