Naturschutzgebiet "Ohreaue bei Altendorf und Brome"
Kennzeichen: NSG BR 062
Das Naturschutzgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Ostheide und besteht aus vier Teilbereichen recht unterschiedlicher Ausprägung:
Oberhalb Brome ist die Aue sehr schmal, auf der Ostseite schon seit 1984 NSG ("Ohreaue bei Altendorf") mit einem naturnah ausgeprägten Abschnitt der Ohre und Teilen der vermoorten Niederung, in der Schilf-, Rohrglanzgras-Röhrichte, Seggenrieder und Weiden-Gebüsch ineinander übergehen. Uferstaudenfluren säumen den mäandrierenden Bach. Die steile östliche Geestkante wird von bodensaurem Eichen-Mischwald eingenommen, während die westliche flacher abfallende Hangseite von feuchten Eichen- und Hainbuchenmischwäldern (FFH-Lebensraumtyp 9160) und unterschiedlich ausgeprägten Grünländern, z. T. mit Flutrasen geprägt wird. Der heutige begradigte Ohreverlauf wurde mit Genehmigung von 1982 ausgebaut.
Der folgende Talabschnitt ist anthropogen überformt, oberhalb der Ortslage Brome durch zwei in den 1970er Jahren geplante Seen, von denen der obere von der Ohre durchströmt wird und deshalb in das FFH-Gebiet einbezogen wurde. Der weitere Ohrelauf umgeht den unteren Ohre-See und berührt den alten Ortskern von Brome auf dessen Nordseite in einem naturfernen, versteinten Bett. Den ab hier gestreckten Bachverlauf zeigt schon die Kurhannoversche Landesaufnahme von 1779 in diesem Verlauf.
Dies gilt auch für den 3. Talabschnitt bis zur sachsen-anhaltinischen Landesgrenze. Die Ohre wurde hier 2006 als mäßig ausgebauter Bach kartiert und hat seitdem durch die Einwanderung des Bibers und seine Aktivitäten Dynamik in Richtung auf etwas mehr Naturnähe entwickelt. Die Aue allerdings, über Jahrhunderte ausschließlich von Grünland geprägt, wird heute zu ca. 40% von Äckern eingenommen und hat insbesondere rechtsseitig ihren Charakter dadurch stark verändert. Die Schutzverordnung ist darauf angelegt, hier für den Naturhaushalt positive Entwicklungen anzustoßen.
Der Bromer Busch, in seinen tiefsten Teilen noch im Überschwemmungsgebiet der Ohre gelegen und in den meisten Bereichen der heutigen Auenwälder vor rund 250 Jahren noch Grünland gewesen, ist zum größten Teil vom Land Niedersachsen für Naturschutzzwecke erworben worden und soll binnen 30 Jahren nach Erlass der Verordnung weitestgehend zu Naturwald entwickelt worden sein. Hier wachsen heute schon auf rund der Hälfte der Fläche Auenwälder mit Erle, Esche, Weide, Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder, alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche, Hainsimsen-Buchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder als FFH-Lebensraumtyp-Wälder.
An das NSG grenzt im Nordwesten und Südosten das sachsen-anhaltinische Naturschutzgebiet "Ohreaue".
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 418 "Ohreaue".
Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Ohreaue bei Altendorf und Brome"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover