Naturschutzgebiet "Pestruper Gräberfeld und Rosengarten"
Kennzeichen: NSG WE 062
Die Flächen sind Teil des im nördlichen Westeuropa nahezu einzigartig gut erhaltenen Hügelgräberfeldes der späten Bronze- bis zur frühen Eisenzeit. Über 500 Grabhügel prägen die rund 31,5 Hektar umfassende Heidefläche und unterstreichen ihre kulturhistorische Bedeutung.
Die Heidefläche ist überwiegend gekennzeichnet durch großflächige, gut ausgeprägte Sandheide auf vorwiegend trockenen Sandstandorten und durch ein, bedingt durch zahlreiche Grabhügel, gleichmäßig bewegtes Relief.
Der östlich der Kreisstraße K 248 liegende „Rosengarten“ ist als ehemaliger Hunteverlauf auf höherer Talterrasse überwiegend geprägt durch einen Birken-Kiefern-Pionierwald.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 167 "Pestruper Gräberfeld".
Zuständig ist der Landkreis Oldenburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Pestruper Gräberfeld und Rosengarten"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover