Naturschutzgebiet "Sandgrube Pirgo"
Kennzeichen: NSG WE 286
Das Gebiet ist charakterisiert durch den nach Sandabbau freiliegenden Rohboden, die dadurch verursachte Nährstoffarmut des Standortes und die besonderen Wasserverhältnisse mit Überstauung oder hoch anstehendem Grundwasser. Es umfasst das Gewässer und den Uferbereich und bietet besonderen, an diese Standortverhältnisse angepassten Arten einen Lebensraum.
Der besondere Schutzzweck ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der ehemaligen Abbaustelle als nährstoffarmes Stillgewässer mit nährstoff- und basenarmem klarem Wasser, unbeschatteten, flachen, von Bewuchs durch Bäume und Sträucher freien Ufern mit einer rohbodentypischen Pflanzengesellschaft, u. a. mit dem Schwimmenden Froschkraut (Luronium natans). Weiterhin soll der Lebensraumtyp der nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften mit seinen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten gefördert bzw. wiederhergestellt werden.
Der Nährstoffgehalt und der Wasserchemismus sollen sich nicht durch das Einbringen von Stoffen verändern.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 248 "Sandgrube Pirgo“.
Zuständig ist der Landkreis Cloppenburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Sandgrube Pirgo"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover