Naturschutzgebiet "Schulenburgscher Drömling"
Kennzeichen: NSG BR 159
Das Gebiet umfasst ein weiträumiges, ebenes Gebiet mit Niedermoorböden aus Niedermoortorfen und Sanden östlich des „Kleinen und des Großen Giebelmoores“. Im Norden kommen Böden aus Podsol-Gley vor. In den naturnahen Bereichen sind im nördlichen Teil „Lütjes Moor“ Feuchtwälder kennzeichnend, vor allem Erlen- und Birkenbruchwälder, kleinflächig auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder und deren Entwässerungsstadien und Eichen-Hainbuchenwälder feuchter mäßig basenreicher Standorte.
Am westlichen Rand finden sich Reste von Zwergstrauch-Birken- und Kiefern-Moorwald. Kennzeichnend im südlichen Teil mit dem „Nettel-, Papen- und Hörstchenberg“ sind vor allem Erlenbruchwälder. Sie weisen teilweise viel liegendes und stehendes Totholz auf und beherbergen eine große Anzahl gefährdeter Tierarten.
In Teilen des Gebietes sind Waldbereiche intensiverer genutzt, hier wachsen großflächig Nadelbaumbestände oder Weihnachtsbaumkulturen. Die besonders im südlichen Teil vorhandenen zahlreichen, mehr oder weniger verlandeten Rimpauschen Dammgräben, Entwässerungsgräben und Stillgewässer sind von einer reichhaltigen Ufervegetation gekennzeichnet.
Der Drömling liegt für manche atlantischen Arten an der östlichen und für manche kontinentalen Arten an der westlichen Grenze des Verbreitungsgebietes und ist daher auch für die Wissenschaft eine wertvolle Schnittstelle zweier geografischer Zonen.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 092 "Drömling" und des EU-Vogelschutzgebietes V46 "Drömling".
Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Schulenburgscher Drömling"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover