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Naturschutzgebiet "Schweimker Moor und Lüderbruch"

Kennzeichen: NSG BR 053 / LÜ 172


Das etwa 829 ha große Naturschutzgebiet "Schweimker Moor und Lüderbruch" liegt zwischen Lüder im Norden und Hankensbüttel im Süden im Naturraum Südheide. Das Feuchtgebiet erstreckt sich in der von flachen Geestkuppen begrenzten Niederung des Gosebachs. Infolge der unterschiedlichen Standorte, die mineralische Nassböden sowie Hoch- und Niedermoorbildungen umfassen, und der unterschiedlichen Nutzungen ist auch die Pflanzendecke vielgestaltig ausgeprägt.

Ein Teil des Hochmoorkomplexes zeichnet sich durch den kleinräumigen Wechsel von Moorheiden, Pfeifengrasbeständen, regenerierenden bäuerlichen Torfstichen, Moorwäldern und Grünland aus. Die zentralen Hochmoorflächen, die durch den maschinellen Torfabbau vernichtet wurden, sind, soweit das von den Höhenverhältnissen und dem Wasserdargebot möglich war, wiedervernässt worden. Neben der Moorvegetation und dem Niedermoorgrünland mit Binsensümpfen und Seggenrieden sind die großflächigen, naturnahen Birken- und Erlenbruchwälder sowie weitere feuchte Mischwaldausprägungen charakteristische Bestandteile des Naturschutzgebietes.

Das Mosaik verschiedener Biotope und unterschiedlicher Strukturen bietet zahlreichen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten Lebensraum und verleiht dem Naturschutzgebiet seine Eigenart und besondere Schönheit. Außerdem ist das Gebiet ein wichtiges Rast- und Brutgebiet für seltene und schutzbedürftige Vogelarten. Deshalb wurde es als gleichnamiges Vogelschutzgebiet V 33 in das europäische Netz von Schutzgebieten "Natura 2000" aufgenommen.

Das Naturschutzgebiet "Schweimker Moor und Lüderbruch" soll als Lebensstätte für zahlreiche, an Moore und allgemein an Feuchtgebiete gebundene Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften durch geeignete Maßnahmen der Biotopgestaltung auf Dauer erhalten und vor Störungen bewahrt werden. Dabei kommt dem Schutz des Wasserhaushalts eine besondere Bedeutung zu.

Das Gebiet dienst dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V33 "Schweimker Moor und Lüderbruch".

Zuständig sind die Landkreise Uelzen und Gifhorn als untere Naturschutzbehörden.

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Schweimker Moor und Lüderbruch - Hochmoor   Bildrechte: NLWKN
Schweimker Moor und Lüderbruch - Hochmoor
Schweimker Moor und Lüderbruch - Hochmoor   Bildrechte: NLWKN
Schweimker Moor und Lüderbruch - Hochmoor
Schweimker Moor - ehemalige Abtorfung   Bildrechte: Landkreis Uelzen (UNB)
Schweimker Moor - ehemalige Abtorfung
Schweimker Moor - ehemaliger Torfstich   Bildrechte: Landkreis Uelzen (UNB)
Schweimker Moor - ehemaliger Torfstich
Schweimker Moor und Lüderbruch - Aussichtsturm   Bildrechte: NLWKN
Schweimker Moor und Lüderbruch - Aussichtsturm
Schweimker Moor und Lüderbruch - Aussichtsturm   Bildrechte: NLWKN
Schweimker Moor und Lüderbruch - Aussichtsturm
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Schweimker Moor und Lüderbruch"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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