Naturschutzgebiet "Seemoor und Schwarzes Moor bei Zahrensen"
Kennzeichen: NSG LÜ 291
Das rd. 160 ha große NSG teilt sich in zwei Teilbereiche, das „Schwarze Moor“ und das „Seemoor“, auf, die durch eine Kreisstraße voneinander getrennt sind.
Es handelt sich um vermoorte Mulden, die teilweise durch Torfabbau zerkuhlt sind und zwischen flachwelligen Dünenbereichen liegen. Jeweils im Zentrum sind beide Bereiche geprägt von Feuchtheiden mit Glockenheide, Übergangs- und Schwingrasenmooren mit Mittlerem Sonnentau, Schmallblättrigem Wollgras und Weißem Schnabelried sowie Birken-Kiefer-Moorwäldern verschiedener Sukzessionsstadien. Im Bereich des „Schwarzes Moores“ befinden sich zudem zwei große dystrophe Stillgewässer und im Randbereich überwiegen Sandheiden mit Besenheide, Ginster und Krähenbeere, Birken-Kiefern-Sukzessionswälder sowie Feuchtgrünland.
Mit dem NSG wird die Erhaltung und naturnahe Entwicklung der Heidemoore einschließlich ihrer Degradationsstadien sowie der Moorkomplexe und des Feuchtgrünlandes im strukturreichen Wechsel mit Sandtrockenheiden und Kiefern-Birkenwäldern armer, trockener Standorte als Lebensraum charakteristischer und schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften bezweckt.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 243 „Schwarzes Moor und Seemoor“.
Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Seemoor und Schwarzes Moor bei Zahrensen"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover