Naturschutzgebiet "Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze"
Kennzeichen: NSG LÜ 370
Das Gebiet umfasst den obersten Süßwasser-Tidebereich der Unterelbe. Die Tideelbe mit ihren Nebengewässern wurde vorrangig aufgrund der Bedeutung als Wanderstrecke und Lebensraum verschiedener Fischarten und Rundmäuler sowie wegen bedeutsamer Vorkommen des an der Unterelbe endemischen Schierlings-Wasserfenchels (Oenanthe conioides) und der vielen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ausgewählt, insbesondere Auenwälder mit Erle, Esche und Weide, magere Flachland-Mähwiesen und feuchte Uferstaudenfluren.
Das Naturschutzgebiet soll die Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sowie der übrigen schützenswerten Arten und Biotoptypen durch die Förderung und Wiederherstellung des gebietstypischen Charakters sicherstellen.
Seit dem Bau der Staustufe Geesthacht im Jahr 1960 markiert diese die Grenze des TidFFH-Gebietes 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“eeinflusses. Der Elbeabschnitt im Gebiet ist stark durch wasserbauliche Maßnahmen, wie die Errichtung von Buhnen sowie die Befestigung von Ufern und Sperrwerken im Mündungsbereich der Nebenflüsse geprägt. Die Struktur und Dynamik des Fließgewässers und seiner angrenzenden Auenbereiche wird dadurch negativ verändert. Auch die mehrmaligen Elbvertiefungen unterhalb von Hamburg haben Einfluss auf das Tidegeschehen im oberhalb liegenden Flussabschnitt.
Dazu kommt eine teilweise recht intensive Nutzung zu Freizeitzwecken im Elbvorland durch Wochenendhäuser, einen Campingplatz, mehrere Sportboothäfen, Spaziergänger und Sportangler. Ziel ist es, die Tideelbe mit ihren Uferbereichen als dynamischen, vielfältig strukturierten Lebensraum und durchgängiges Fließgewässer neben seiner Bedeutung als Schifffahrtsweg zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.
Das NSG grenzt im Osten an das Naturschutzgebiet LÜ 369 "Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 182 „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“ und kleinflächig des FFH-Gebietes 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“.
Zuständig ist der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover