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Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich "Hammeniederung" und "Teufelsmoor"

Kennzeichen: NSG LÜ 312, LÜ 313, LSG OHZ 018, OHZ 019, OHZ 020


Die Hammeniederung ist durch ein Schutzgebietsnetz aus zwei Naturschutzgebieten (NSG) und drei Landschaftsschutzgebieten (LSG) geschützt.

Das NSG LÜ 312 Hammeniederung wird ganz überwiegend durch weiträumiges Grünland geprägt, das meist extensiv genutzt wird und ein engmaschiges Grabennetz aufweist. Das Gebiet wird aber auch charakterisiert durch bedeutende Anteile landwirtschaftlich nicht genutzter Landschaftsstrukturen, wie Röhrichte, Feuchtbrachen, Feuchtgebüsche, Bruchwälder, unterschiedliche Gewässer und im nordwestlichen Randbereich naturnahe Hochmoorstadien.
Das Landschaftsbild wird durch sehr geringe Reliefunterschiede, vorherrschendes Grünland und damit weiträumige Offenheit, Naturnähe und weitgehendes Fehlen baulicher Einrichtungen geprägt.

Das NSG LÜ 313 Teufelsmoor wird überwiegend geprägt durch großflächige, unterschiedlich tief abgetorfte, landwirtschaftlich meist nicht kultivierte und teilweise wiedervernässte Hochmoorbereiche mit verschiedenen bewaldeten und offenen Degenerations- und Regenerationsstadien und somit einem Wechsel von Bruch- und Moorbirkenwäldern, Sümpfen sowie naturnaher Hochmoorvegetation und reich strukturiertem Grünland. Die obere Beekniederung sowie Teile des Önersmoores sind dagegen charakterisiert durch weiträumiges Grünland, das von zahlreichen Gräben durchzogen wird.
Das Landschaftsbild wird durch geringe Reliefunterschiede, einen Wechsel von Moorbirkenwäldern und Grünland, Naturnähe und das weitgehende Fehlen baulicher Einrichtungen geprägt.

Das LSG OHZ 018 Hammeniederung wird ganz überwiegend durch weiträumiges Grünland geprägt, das ein engmaschiges Grabennetz aufweist. In den nordöstlichen und südwestlichen Randbereichen herrschen teilweise Ackerflächen vor. Landwirtschaftlich nicht genutzte Bereiche, wie Röhrichte, Feuchtbrachen und Feuchtgebüsche, nehmen vergleichsweise kleine Gebietsteile ein. In den Randlagen zur Osterholzer Geest werden die landwirtschaftlichen Flächen durch Hecken, Gehölzbestände und kleinere Wälder gegliedert.
Das Landschaftsbild wird in großen Teilen durch sehr geringe Reliefunterschiede, vorherrschendes Grünland und damit weiträumige Offenheit geprägt. Am südwestlichsten Geestrand ist das Landschaftsbild durch ein ansteigendes Gelände und einen kleinräumigen Wechsel von Gehölzstrukturen und landwirtschaftlichen Nutzflächen gekennzeichnet. Visuell störende bauliche Einrichtungen fehlen weitgehend.

Das LSG OHZ 019 Teufelsmoor wird ganz überwiegend durch Grünland, das teilweise durch Gehölzbestände reich strukturiert ist, geprägt. Landwirtschaftlich nicht genutzte Bereiche, wie Röhrichte, Feuchtbrachen und Feuchtgebüsche und meist mir Birken bestandene Hochmoorstadien nehmen vergleichsweise kleine Gebietsteile ein.
Das Landschaftsbild wird in großen Teilen durch geringe Reliefunterschiede und einen Wechsel von Grünland und Gehölzstrukturen geprägt.

Das LSG OHZ 020 Beekniederung wird durch weiträumiges von Gräben durchzogenes Grünland geprägt.
Das Landschaftsbild wird durch sehr geringe Reliefunterschiede, vorherrschendes Grünland und damit weiträumige Offenheit sowie durch das weitgehende Fehlen baulicher Einrichtungen bestimmt.

Die Gebiete dienen, mit Ausnahme des LSG OHZ 019 "Teufelsmoor", dem Schutz des FFH-Gebietes 033 "Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V35 "Hammeniederung".

Zuständig ist der Landkreis Osterholz als untere Naturschutzbehörde.

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Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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