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Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete "Unterwesermarsch"

Kennzeichen: NSG LÜ 376, LSG OHZ 021


Der Schutzgebietskomplex aus Naturschutzgebiet (NSG) und Landschaftsschutzgebiet (LSG) grenzt direkt östlich an die Unterweser an. Er wird durch den annähernd parallel zur Weser verlaufenden Hauptdeich in einen Außen- und einen kleineren Binnendeichsbereich aufgeteilt. Durch den Außendeichsbereich zieht sich der bereits unter Naturschutz stehende Rechte Nebenarm der Weser.

Westlich des Rechten Nebenarms erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung der Harriersand, die größte Weserinsel, die durch die Zusammenfassung mehrerer Flussinseln in den letzten beiden Jahrhunderten gebildet wurde. Östlich des Rechten Nebenarmes liegen der Hammelwarder Sand, der Rader Sand, die Fährplate und der Liener Kuhsand.

Die Marschlandschaft unterliegt noch heute dem Tideeinfluss der Weser und hat aufgrund ihres flachen Reliefs und ihrer vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzung einen ausgeprägten Offenlandcharakter. Die im Außendeichbereich gelegenen Teile des Gebietes werden bei Sturmflut großflächig überschwemmt. Der Schutzgebietskomplex wird von Gräben, Baljen und Fleeten durchzogen und weist einige Stillgewässer auf.

Die Unterwesermarsch hat eine sehr hohe Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten, die an Grünland, Röhricht und Wasser gebunden sind, wobei das NSG für Brutvögel von besonderer Bedeutung ist. Die Funktion als Vogellebensraum wird jedoch durch den vermehrten Maisanbau eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Brutvögel. Teile des NSG sind zudem bedeutsam für Fischarten, den Fischotter sowie als Nahrungsrevier für Fledermausarten. Die Gewässer weisen teilweise eine wertvolle Flora auf.

Der Schutzgebietskomplex grenzt an die NSGs WE 315 „Tideweser“ und LÜ 361 „Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede“ sowie das LSG CUX 060 „Hammelwarder Sand“. In direkter Nähe liegen zudem das NSG LÜ 344 „Teichfledermausgewässer“ sowie westlich der Weser das LSG BRA 030 „Teichfledermausgewässer bei Oberhammelwarden und Lienen“.

Die Gebiete dienen dem Schutz der FFH-Gebietes 026 "Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate" und 187 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V27 "Unterweser".

Zuständig ist der Landkreis Osterholz als untere Naturschutzbehörde.

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Grünland auf Harriersand im NSG   Bildrechte: LK Osterholz
Grünland auf Harriersand im NSG
Kleipütte im NSG   Bildrechte: LK Osterholz
Kleipütte im NSG
Weg am Deich im NSG   Bildrechte: LK Osterholz
Weg am Deich im NSG
Außendeichsflächen im LSG   Bildrechte: LK Osterholz
Außendeichsflächen im LSG
Hammelwarder Sand im LSG   Bildrechte: LK Osterholz
Hammelwarder Sand im LSG
Schafe im LSG   Bildrechte: LK Osterholz
Übersichtskarte des Gebietes   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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