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Naturschutzgebiet "Allertal im städtischen Bereich von Gifhorn"

Kennzeichen: NSG BR 160


Das Naturschutzgebiet umfasst im oberen (östlichen) Abschnitt die rechte naturnähere Seite des Allertals mit zukünftig aus der Nutzung genommenem Auenwald mit Erle, Esche, Weide und unterhalb anschließend mageren Flachland-Mähwiesen in Extensivnutzung. Diese Flächen haben gleichzeitig besondere Bedeutung für stark gefährdete bzw. vom Aussterben bedrohte Falterarten wie den Linien-Blattspanner oder das Schwarze Ordensband.

In diesem Abschnitt ist die Aller im Zusammenhang mit der Schaffung des Schloss-Sees als Hochwasserspeicher im 20. Jahrhundert mit zu breitem Niedrigwasserprofil ausgebaut worden und leidet daher unter erheblichen Sand- und Schlammablagerungen.

Der mittlere Teil erfasst im engeren Stadtbereich von Gifhorn mit der Rot-Aller nur den Fluss selbst. Dabei ist die Rot-Aller der natürliche Flusslauf, nachweisbar mit der Einbettung in Auenböden. Unterhalb der Wiedereinmündung der Mühlenaller wurde der Fluss in den 1960er Jahren ausgebaut und danach zusätzlich verändert. Die beiden Altarme im Naturschutzgebiet sind die Überreste des bis zu diesem zuletzt erfolgten Ausbau bestehenden Flusslaufs. Der untere der beiden Altarme wurde wieder an die Aller angeschlossen.

Der untere Gebietsteil wird geprägt von Grünland, das zu über einem Drittel aus mageren Flachland-Mähwiesen besteht und damit einen hervorragenden Stellenwert im FFH-Gebiet einnimmt.

Die Aller befindet sich im engeren Stadtbereich von Gifhorn in naturfernem Zustand (Entwicklungsbereich) und hat hier als Bindeglied im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 Bedeutung.

Das Gebiet hat Bedeutung v. a. für die FFH-Lebensraumtypen „Magere Flachland-Mähwiesen“ und "Fließgewässer mit flutender Wasservegetation" sowie die FFH-Anhang II-Arten Steinbeißer, Flussneunauge, Schlammpeitzger und Bitterling sowie Grüne Flussjungfer, Fischotter und Biber.

Das Naturschutzgebiet ist Bindeglied zwischen den bestehenden Schutzgebieten BR 146 "Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg" im Osten und BR 145 "Allertal zwischen Gifhorn (B 4) und Flettmar (Kreisgrenze)" im Westen.

Es dient dem Schutz des FFH-Gebietes 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.

Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.

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Foto aus dem Naturschutzgebiet "Allertal im städtischen Bereich von Gifhorn"   Bildrechte: Landkreis Gifhorn
Foto aus dem Naturschutzgebiet "Allertal im städtischen Bereich von Gifhorn"   Bildrechte: Landkreis Gifhorn
Foto aus dem Naturschutzgebiet "Allertal im städtischen Bereich von Gifhorn"   Bildrechte: Landkreis Gifhorn
Übersichtskarte des Naturschutzgebietes "Allertal im städtischen Bereich von Gifhorn"   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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