Naturschutzgebiet "Außenems" - Weitere Infos
Kennzeichen: NSG WE 314
Herzlich willkommen am Naturschutzgebiet "Außenems".
Am 14.Januar 2019 trat die Verordnung über das niedersächsische Naturschutzgebiet (NSG) „Außenems“ in Kraft. Das NSG umfasst eine Fläche von ca. 12.000 ha. Das NSG wurde ausgewiesen, um die charakteristischen und schutzbedürftigen Lebensräume und Arten der Mündung der Außenems in die Nordsee, das äußere Emsästuar, zu schützen und zu entwickeln.
Wie ist das Gebiet abgegrenzt?
Aufgrund seiner Bedeutung zur Sicherung der Arten- und Lebensraumvielfalt ist das Gebiet Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Zu diesem gehören sowohl Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) als auch EU-Vogelschutzgebiete.
Das NSG umfasst
· das FFH-Gebiet 002 „Unterems und Außenems“ (teilweise),
· das FFH-Gebiet 173 „Hund und Paapsand“ (vollständig),
· das EU-Vogelschutzgebiet V04 „Krummhörn“ (teilweise),
· das EU-Vogelschutzgebiet V10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“ (teilweise) sowie
· das EU-Vogelschutzgebiet V60 „Hund und Paapsand“ (vollständig).
Die Flächen des NSG befinden sich überwiegend unterhalb der mittleren Tidehochwasserlinie und sind deshalb zeitweise oder dauerhaft überflutet.
Welchen Schutzzweck hat das Gebiet?
Das NSG verbindet für viele Arten die Unterems und die Brackwasserbucht des Dollarts mit dem offenen Wattenmeer sowie den ostniederländischen und den westniedersächsischen Küstengebieten. Durch den Einfluss der Gezeiten, wechselnde Salzgehalte und die ständige Umlagerung von Sedimenten weist das Gebiet eine hohe Dynamik auf. Hier leben daher viele hochspezialisierte Arten.
Das NSG ist Nahrungsgebiet, Hochwasserrastplatz und Mausergebiet für zahlreiche Wat-, Wasser-, Entenvogelarten sowie der nordischen Gastvögel. Beispiele für typische Vogelarten sind Alpenstrandläufer, Brandgans, Säbelschnäbler und Weißwangengans.
In der Knockster Bucht brüten das Blaukehlchen und der Schilfrohrsänger im Röhricht sowie der Rotschenkel auf der Salzwiese.
Eindrücke aus dem NSG
Im NSG kommen die folgenden, europaweit geschützten FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) vor:
· „Ästuarien“ (FFH- LRT 1130)
Dieser Lebensraum umfasst als Komplex-Lebensraumtyp das gesamte NSG und beinhaltet alle Biotoptypen und weiteren Lebensraumtypen des äußeren Ästuars incl. der Priele und Flachwasserzonen sowie der ständig vom Wasser bedeckten Bereiche (Ostfriesische Gatje und Bucht von Watum).
· „Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“ (FFH-LRT 1140)
Zu diesem Lebensraum gehören die bei Niedrigwasser trockenfallenden Wattflächen des Hund und Paapsandes, des Geiserückens und des Knockster Watts sowie die Muschelbänke und Seegraswiesen auf dem Hund und Paapsand.
· „Atlantische Salzwiesen“ (FFH-LRT 1330)
Salzwiesen gibt es vergesellschaftet mit Röhrichten in der Knockster Bucht.
Das NSG ist ferner Lebensraum folgender europaweit geschützter Tierarten, die in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind:
· Finte (Alosa fallax)
· Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
· Meerneunauge (Petromyzon marinus)
Das Fluss- und das Meerneunauge sowie die Fischart Finte nutzen das Naturschutzgebiet zum Durchwandern zwischen ihren Laichgebieten stromaufwärts und der Nordsee sowie zur Umstellung ihrer Körperfunktionen vom Süß- auf das Salzwasser – und umgekehrt.
· Seehund (Phoca vitulina):
Bedeutende Seehundliegeplätze befinden sich auf dem Geiserücken und dem Nordteil des Hund und Paapsandes, hier werden auch die Jungen geboren.
Ferner folgen Schweinswale im Frühjahr den aufsteigenden Fischschwärmen in die Ems.
Wie verhalte ich mich im Gebiet?
Das NSG darf zum Schutze der Tiere und Pflanzen nicht betreten werden. Dazu gehört auch das Betretensverbot auf der Wattplate Hund und Paapsand. Lediglich im Strandbereich auf dem Rysumer Nacken gibt es eine Ausnahme: Hier ist das Betreten nur auf den Wegen sowie zwischen Wattkante und Dünenvegetation erlaubt (siehe Karte).
Es ist verboten, wild lebende Tiere oder die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören.
Ferner darf das NSG weder mit Kraftfahrtzeugen befahren noch dürfen Kraftfahrtzeuge dort abgestellt werden.
Zum Schutz der Brut- und Rastvögel müssen Hunde immer angeleint sein.
Unbemannte Luftfahrzeuge, wie z. B. Drachen, Flugmodelle oder Drohnen, dürfen im NSG und in einer Zone von 100 m Breite um das NSG herum nicht betrieben werden.
Außerdem ist es nicht erlaubt, zu zelten, zu lagern oder offenes Feuer zu entzünden.
Der Schutzzweck, die Abgrenzungen und die geltenden Regelungen können hier eingesehen werden.
Naturschutzgebiet "Außenems"
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein NSG zu finden:
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover