Naturschutzgebiet "Bergwiesen bei St. Andreasberg"
Kennzeichen: NSG BR 095
Das etwa 224 ha große Naturschutzgebiet "Bergwiesen bei St. Andreasberg“ umfasst die Offenlandflächen nordöstlich von St. Andreasberg sowie den Glockenberg und den Sieberberg südwestlich der Ortschaft. In weiten Teilen grenzt es an den Nationalpark „Harz“ und an das Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ an.
Das Naturschutzgebiet bildet mit den Lebensraumtypen (LRT) Berg-Mähwiesen (LRT 6520), artenreiche Borstgrasrasen (LRT 6230), Hochstaudenfluren (LRT 6430), Quellsümpfe und Kleinseggenriede (7230) einen der größten und artenreichsten Bergwiesenkomplexe im niedersächsischen Harz.
Die Bergwiesenkomplexe im Harz sind Relikte einer alten Kulturlandschaft, die sich durch jahrhundertelange Bewirtschaftung von Flächen zur Winterfuttergewinnung für das traditionelle „Harzer Rotvieh“ entwickelt hat. Dabei wurden ortsnahe Wiesen mit Stallmist, Kalk oder Holzasche gedüngt und bis zu zweimal jährlich gemäht, wohingegen entferntere Flächen extensiver bewirtschaftet wurden.
Durch die unterschiedliche Bewirtschaftung und durch die unterschiedlichen Standort- und Klimaverhältnisse entstand ein kleinflächiges Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen und Strukturen, welches einer Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten wie beispielsweise Feuchtwiesen-Perlmutterfalter (Brenthis ino) oder Großer Mohrenfalter (Erebia ligea) sowie Pflanzen, insbesondere Arnika (Arnica montana) oder Wiesen-Feuerlilie (Lilium bulbiferum ssp. bulbiferum) Lebensraum bietet.
Die Bergwiesen um die Bergstadt St. Andreasberg und die sich daran anschließenden Waldflächen ergeben zusammen ein vielfältiges, eigenartiges und schönes Gesamtbild, den sogenannten „Harzer Dreiklang“ und sind daher auch von besonderer kulturhistorischer Bedeutung.
Nach einer Periode der Nutzungsaufgabe und des dadurch bedingten Brachfallens und Verbuschens, insbesondere der steilen Hanglagen, werden die Flächen heute wieder landwirtschaftlich genutzt. Einige wenige Landwirte nehmen sich dieser Aufgabe heute im Harz noch an und bewirtschaften die Flächen trotz teils strenger Auflagen zur Mahd, Beweidung oder Düngung.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 148 "Bergwiesen bei St. Andreasberg".
Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Bergwiesen bei St. Andreasberg"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover