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Naturschutzgebiet "Hahnenhorst"

Kennzeichen: NSG LÜ 339


Das Gebiet besteht aus einem gut erhaltenen, naturnahen Waldbereich und ist überwiegend von Stieleichen- und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie Erlen-Eschenwäldern geprägt. Die vorkommenden FFH-Lebensraumtypen 91E0 "Auenwälder mir Erle, Esche und Weide" und 9160 "Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder" sind in einem guten bis sehr guten Erhaltungszustand. Außerdem ist das Gebiet ein wertvoller Lebensraum für verschiedene gefährdete Pflanzenarten wie Walzen-Segge (Carex elongata) oder Vierblättrige Einbeere (Paris quadrifolia).

Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 199 "Hahnenhorst".

Zuständig ist der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Naturschutzbehörde.

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Foto aus dem Naturschutzgebiet Hahnenhorst   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Laubwälder im Hahnenhorst
Foto aus dem Naturschutzgebiet Hahnenhorst   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Foto aus dem Naturschutzgebiet Hahnenhorst   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Übersichtskärtchen zum Naturschutzgebiet   Bildrechte: NLWKN

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Hahnenhorst"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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