Naturschutzgebiet "Ise mit Nebenbächen"
Kennzeichen: NSG BR 156
Das Naturschutzgebiet erstreckt sich von der Kreisgrenze Uelzen/Gifhorn im Norden über 37 km Lauflänge von Gosebach und Ise bis Gifhorn im Süden. Von den Nebenbächen sind außer dem Gosebach der Unterlauf des Emmer Bachs mit knapp 3 km, die Bruno insgesamt mit 6,3 km und der Unterlauf des Beberbachs mit 6 km Länge hervorzuheben. Von Momerbach, Oerrelbach und Eisenbach sind nur kürzere Unterlaufabschnitte einbezogen. Der Altarm "Alte Ise" ist 2,6 km lang.
Die Ise ist ein träge fließender Flachlandbach/-fluss, die Höhendifferenz liegt auf der genannten Strecke von 37 km bei
18 m, also durchschnittlich 0,5‰. Vor dem Gewässerausbau im 20. Jahrhundert mäandrierte sie ausgeprägt vor allem im Bereich der unteren 12 Flusskilometer.
Naturräumlich befindet sich das Naturschutzgebiet fast ausschließlich im Naturraum "Südheide" und dessen Untereinheiten "Iseniederung-Hestenmoor" und "Gose-Ise-Sandebene". Es handelt sich um eine langgestreckte, saalekaltzeitliche Schmelzwasserrinne mit Gley-, Anmoor- und Niederungsmoorböden. Lediglich der südlichste Teil des Gebietes gehört schon zur naturräumlichen Haupteinheit Gifhorner Allerniederung, konkret abzulesen an zwei kleinen Dünenbereichen, dem Kenneken Berg sowie am Ostrand des Mühlenmuseum-Geländes in Gifhorn.
Das Schutzgebiet umfasst das FFH-Gebiet gleichen Namens, geht aber in seiner Abgrenzung deutlich darüber hinaus. Es wurden Flächen der öffentlichen Hand, mit öffentlichen Mitteln im Rahmen eines F+E-Projektes (zur Revitalisierung der Ise) angekaufte Flächen sowie ein beidseitig grundsätzlich 20 m breiter Randstreifen einbezogen.
Erhaltungsziele im Gebiet sind die Erhaltung oder Wiederherstellung der Auenwälder mit Esche, Erle, Weide, der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und der Feuchten Hochstaudenfluren sowie der Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Bachneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Grüne Keiljungfer und Fischotter.
Die Erlen- und Eschen-Galeriewälder, die Fließgewässer und Hochstaudenfluren sowie Steinbeißer und Bitterling befinden sich zurzeit der Ausweisung überwiegend in schlechtem Erhaltungszustand.
Das NSG vernetzt die Naturschutzgebiete "Großes Moor bei Gifhorn", "Rössenbergheide-Külsenmoor", "Heiliger Hain" sowie "Schweimker Moor und Lüderbruch" miteinander.
Die Vernetzung mit den Naturschutzgebieten im Allertal wurde nicht hergestellt, weil die Auenböden der Iseniederung mit denjenigen des Allertals oberhalb Gifhorn verbunden sind, was bedeutet, dass der heutige Iseverlauf westlich an der Gifhorner Altstadt vorbei nicht natürlich ist.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 292 "Ise mit Nebenbächen".
Zuständig sind der Landkreis Gifhorn und der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörden.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Ise mit Nebenbächen"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover