Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe"
Kennzeichen: NSG HA 239
Das Gebiet wird in erster Linie durch die von naturnah ausgeprägten Weiden-Galeriewäldern und Hochstaudenfluren begleitete Leine sowie ihre teilweise naturnahen und reich strukturierten angrenzenden Auenbereiche geprägt.
Im Norden befindet sich großflächig landwirtschaftlich genutztes Grünland unterschiedlicher Feuchtegrade und Nutzungsintensitäten. Kleinflächig befinden sich hier eingestreute Ackerflächen, Wald- und Gebüschbestände unterschiedlicher Bodenfeuchtigkeit sowie natürliche Flutmulden. Prägend ist auch der gehölzbestandene Verlauf der mäandrierenden und stark verlandeten Alten Leine mit Vorkommen von u. a. dem Schlammpeitzger. Der südliche Teil des NSG wird dagegen großflächig durch ehemalige Mergel- und Kiesabbaugewässer geprägt. An den Ufern haben sich Ufergehölze und kleinere Gebüsche unterschiedlicher Feuchtegrade und Sukzessionsstadien entwickelt. Landwirtschaftlich genutzte Grünland- und Ackerflächen sind hier nur kleinflächig vertreten.
Viele Landschaftsteile, wie Altarme, Reste der Auwälder oder auch offene Kiesflächen und Steilwände, die zeitweise durch Hochwässer entstehen, sind wertvolle Reste der ehemaligen Auendynamik, die in der Talaue zwischen den beidseitigen Terrassenkanten zur Niederterrasse von Natur aus auch heute immer wieder neue Lebensräume entwickelt.
Die Leine hat eine landesweite Bedeutung als überregionale Fischwanderroute und als Laich- und Aufwuchsgewässer für Wanderfische. Arten wie Bachforelle, Meerforelle oder atlantischer Lachs finden hier Lebensraum. Auch Fischotter und Biber kommen hier vor. Das Gebiet hat zudem eine hohe Bedeutung für Fledermäuse, wie Großes Mausohr und Teichfledermaus.
Hervorzuheben ist außerdem die landesweite und nationale Bedeutung des NSG als Rastgebiet für zahlreiche Gastvogelarten sowie als Brutgebiet für diverse Wasser- und Wiesenvogelarten. Dazu zählen z. B. Silberreiher, Blässgans, Haubentaucher, Schnatterente, Reiherente, Schellente und Zwergsäger.
Neben seiner hervorzuhebenden Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz spielt das NSG aufgrund seiner Stadtnähe, der besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit ebenfalls eine große Rolle für die naturverträgliche, ruhige Erholungsnutzung.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 344 "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe".
Zuständig sind die Region Hannover und der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover