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Naturschutzgebiet "Lutterlandbruch"

Kennzeichen: NSG BR 101


Das Gebiet liegt als ein unzerschnittener Ausschnitt in der Landschaftseinheit „Moorniederungen der Schunteraue“. Es handelt sich überwiegend um ein zum Teil nährstoffarmes Niedermoorgebiet mit flachen Torfkörpern von bis zu mehr als 1,5 m Mächtigkeit, welches durch grundwassernahe Standorte und zudem durch die Hochwasserrhythmik der Schunter geprägt ist.

Das NSG ist von Au- und Bruchwaldresten, Röhrichten, Hochstaudenfluren, Feucht- und Nassgrünland, Sümpfen, Einzelbäumen, Hecken und Weidengebüschen geprägt sowie von zahlreichen künstlich angelegten kleinen Teichen durchsetzt, welche sich teilweise naturnah entwickelt haben. Das Gebiet bildet den Lebensraum zahlreicher seltener sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Gemeinschaften, insbesondere solcher, die an feuchtes bis nasses Niedermoor und an Überflutungen angepasst sind.

Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 445 "Lutterlandbruch".

Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.

Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...

Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Lutterlandbruch"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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