Naturschutzgebiet "Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe" - Weitere Infos
Kennzeichen: LÜ 336
Herzlich willkommen am Naturschutzgebiet "Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe"!
Am 22.November 2018 ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ in Kraft getreten. Mit der Ausweisung des NSG sollen die charakteristischen und schutzbedürftigen Lebensräume und Arten der Mündung der Elbe in die Nordsee, das äußere Elbästuar, geschützt und entwickelt werden.
Wie ist das Gebiet abgegrenzt?
Aufgrund seiner Bedeutung zur Sicherung der Arten- und Lebensraumvielfalt gehört das Gebiet zum europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Zu diesem gehören sowohl Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) als auch EU-Vogelschutzgebiete.
Das NSG umfasst
- das FFH-Gebiet 003 „Unterelbe“ (teilweise) sowie
- das EU-Vogelschutzgebiet V18 „Unterelbe“ (teilweise).
Die Flächen des NSG befinden sich ausschließlich unterhalb der mittleren Tidehochwasserlinie und sind deshalb zeitweise oder dauerhaft überflutet.
Welchen Schutzzweck hat das Gebiet?
Das NSG verbindet für viele Arten das Wattenmeer mit der tidebeeinflussten Unterelbe einschließlich der Elbnebenflüsse. Durch den Einfluss der Gezeiten, durch wechselnde Salzgehalte und die laufende Umlagerung von Sedimenten weist das Gebiet eine hohe Dynamik auf. Hier leben daher viele hochspezialisierte Arten.
Das NSG stellt ein bedeutendes Nahrungs-, Aufzucht-, Sammlungs- und Mausergebiet für zahlreiche Wat- und Wasservögel, wie die Weißwangengans, die Brandgans und den Rotschenkel, dar. In den Tideröhrichten brüten beispielsweise die Rohrweihe und das Blaukehlchen.
Zum NSG gehören folgende europaweit geschützte FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT):
- „Ästuarien“ (FFH- LRT 1130)
Dieser Lebensraum umfasst als Komplex-Lebensraumtyp das gesamte NSG und beinhaltet alle Biotoptypen und weiteren Lebensraumtypen des äußeren Ästuars incl. der Priele und Flachwasserzonen sowie der ständig vom Wasser bedeckten Bereiche (Altenbrucher Bogen, Bereich vor dem Hullen).
- „Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“ (FFH-LRT 1140)
Zu diesem Lebensraum gehören die bei Niedrigwasser trockenfallenden Wattflächen zwischen Otterndorf und Freiburg, z.B. der Boschrücken.
Das NSG ist ferner Lebensraum folgender europaweit geschützter Tierarten, die in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind:
- Finte (Alosa fallax)
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
- Meerneunauge (Petromyzon marinus)
Das Fluss- und das Meerneunauge sowie die Fischart Finte nutzen das Naturschutzgebiet zum Durchwandern zwischen ihren Laichgebieten stromaufwärts und der Nordsee sowie zur Umstellung ihrer Körperfunktionen vom Süß- auf das Salzwasser – und umgekehrt. Für die Finte ist das NSG darüber hinaus ein wichtiger Aufwuchsraum.
- Seehund (Phoca vitulina):
Bedeutende Seehundliegeplätze befinden sich auf dem Boschrücken und dem Osterriff
- Schweinswal (Phocoena phocoena):
Schweinswale wurden regelmäßig in der gesamten Unterelbe bis nach Hamburg hin beobachtet. Sie folgen im Frühjahr den aufsteigenden Fischschwärmen (z. B. Stint und Finte).
Wie verhalte ich mich im Gebiet?
Das NSG darf zum Schutze der Tiere und Pflanzen nicht betreten werden oder auf sonstige Weise aufgesucht werden.
Es ist weiterhin im NSG unter anderem verboten
- das trocken gefallene Watt mit Fahrzeugen aller Art zu befahren,
- die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören,
- wildlebende Tiere zu beeinträchtigen,
- Pflanzen einzubringen, zu entfernen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen,
- zu angeln sowie Stellnetze, Reusen oder sonstige Fischfanggeräte aufzustellen oder einzusetzen,
- Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen,
- zu reiten, zu baden, zu tauchen oder Feuer zu machen,
- Abfälle aller Art wegzuwerfen, abzulagern, zu verbrennen oder die Landschaft auf an-dere Weise zu verunreinigen,
- unbemannte Luftfahrtsysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge (z. B. Flugmodelle, Drohnen) oder Drachen zu betreiben.
Freigestellt von diesen Verboten und damit erlaubt ist allerdings die naturgebundene Erholung zwischen Medemmündung und Kugelbake. Dazu gehört:
- die Benutzung der Strandflächen,
- das Wattlaufen (mitgeführte Hunde sind anzuleinen, außer auf dem ausgeschilderten Hundestrand des Bojenbades Altenbruch),
- das Graben einschließlich Sammeln von Muscheln,
- das Baden und Tauchen
- das Reiten auf den ufernahen Wattflächen,
- das Betreiben von Drachen und
- alle vergleichbaren Handlungen.
Außerdem ist die Durchführung von organisierten Wattwanderungen mit fachkundiger Führung erlaubt.
Der gesamte Schutzzweck, die Abgrenzungen und alle geltenden Regelungen können hier eingesehen werden.
Naturschutzgebiet "Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe"
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein NSG zu finden:
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover