Naturschutzgebiet "Wiestetal"
Kennzeichen: NSG LÜ 295
Die Wieste sollte ursprünglich in den 1960er Jahren wie viele andere Flüsse im Landkreis Rotenburg (W.) begradigt und ausgebaut werden. Dazu ist es nicht gekommen, sondern nur einige einmündende Nebengewässer wie z. B. der Weidebach und der Glindbach wurden stark verändert. Daher befindet sich die Wieste bis heute größtenteils in einem naturnahen Zustand. Sie ist Lebensraum zahlreicher Fischarten wie z. B. des seltenen und europäisch geschützten Steinbeißers und von Neunaugen (Fluss- und Bachneunauge).
Der Steinbeißer wird auch "Dorngrundel" genannt, da er unter jedem Auge einen beweglichen, spitzen Dorn hat, mit dem er Feinden schmerzhafte Stiche zufügen kann. Die Neunaugen sind keine Fische sondern gehören zu den Rundmäulern. Statt eines Kiefers besitzen sie eine Saugscheibe, mit der sie sich an Fische anheften können.
Auch vielen Landtieren bieten die Wieste und ihre angrenzenden Niederungsbereiche einen wertvollen Lebens- und Nahrungsraum. So ist der Fischotter im Wiestetal beheimat. Der Schwarzstorch findet hier seine Nahrung und die Grüne Flussjungfer, eine leuchtend grasgrüne Libellenart, schwirrt über die Wieste und lässt sich gern zur Paarungszeit in den Hochstaudenbeständen am Ufer nieder.
Durch die Unterschutzstellung soll das Gebiet u. a. als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Zum Schutz der störungsempfindlichen Schwarzstörche und Fischotter darf das Naturschutzgebiet beispielsweise außerhalb der Wege nicht betreten werden.
Ziele der Verordnung sind u. a. der Erhalt und die Entwicklung der Wieste und des Glindbaches als naturnahe Fließgewässer sowie die Erhaltung und Neuanlage von Gewässerrandstreifen zur Verminderung von belastenden Stoff- und Sedimenteinträgen. Eine hohe Bedeutung hat die Erhaltung artenreicher und das Landschaftsbild belebender Wiesen und Weiden.
Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 039 „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“.
Zuständig sind der Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Landkreis Verden als untere Naturschutzbehörden jeweils für ihren Gebietsteil.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover